Düsseldorf: Gewerkschafter/innen solidarisch mit Mumia Abu-Jamal
15.12.09 (von ivk) Viele der unter dem Dach des DGB organisierten Gewerkschaften haben seit 1989 die Kampagne für den US-Kollegen Mumia Abu-Jamal, als Journalist und Autor selbst Mitglied der US-Schriftstellergewerkschaft unter dem Dach der Vereinigten Automobilarbeiter-Gewerkschaft, tatkräftig unterstützt. Die Bundesdelegiertenkonferenz der deutschen journalisten union (dju) in der IG Medien (heute ver.di) unterstützte 1989 einstimmig den ersten Aufruf für ein neues faires Verfahren für Mumia. Die dju in der IG Medien Berlin Brandenburg ernannte ihn Anfang der 1990er Jahre zum Ehrenmitglied. Nun hat sich der Bezirk Düsseldorf der Vereinigten Dienstleistungsgewekschaft ver.di in diese gute Tradition gestellt
Die nachfolgende Resolution zur Solidarität mit Mumia Abu
Jamal des ver.di-Bezirks Düsseldorf wurde am Mittwoch, dem 9. Dezember 2009, in der Sitzung des Bezirksvorstandes verabschiedet.
Resolution des ver.di-Bezirksvorstandes Düsseldorf
Solidarität mit Mumia Abu-Jamal! Rettet sein Leben !
Der Journalist und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal sitzt seit über 27
Jahren in der Todeszelle. In den USA kämpfte er seit seiner frühen Jugend gegen den dort herrschenden Rassismus und die daraus resultierende Unterdrückung der Afroamerikaner. 1982 wurde er für ein Verbrechen verurteilt, dass er nach eigener Aussage nicht begangen hat.
Auch viele Menschenrechtsorganisationen sowie andere Gruppen,
Institutionen und Organisationen sind von seiner Unschuld überzeugt.
Einen vorbildlichen Einsatz für die Unterstützung Mumia Abu-Jamals
leistete die Stadt Paris bereits 2003, als der Pariser Bürgermeister Bertrand
Delanoë, Mumia Abu-Jamal zum Ehrenbürger der Stadt ernannte. Inzwischen haben auch mehrere deutsche Städte sich mit Mumia Abu Jamal solidarisiert
und die Aussetzung der Hinrichtung gefordert.
Der Prozess, der Abu-Jamal vor 27 Jahren gemacht wurde, war geprägt
von rassistischen Äußerungen des Richters und der Manipulation des
Verfahrens durch Ablehnung der afroamerikanischen Geschworenen.
Anfang dieses Jahres lehnte der US Supreme Court den Antrag von Mumia
Abu- Jamal auf ein neues Verfahren ab. Der parallel laufende Antrag
der Staatsanwalt von Pennsylvania auf die Wiedereinsetzung des Hinrichtungs
befehls gegen Mumia vor demselben Gericht ist noch nicht entschieden.
Die Todesstrafe ist generell unter dem Gesichtpunkt der Menschenrechte
nicht zu rechtfertigen und wird von ver.di abgelehnt. Der ver.di Bezirk
Düsseldorf lehnt die Vollstreckung des Todesurteils gegen Mumia Abu Jamal strikt ab und verlangt die Wiederaufnahme des Verfahrens.
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