Aus: junge Welt Nr. 196 – 23. August 2012 / Von Jürgen Heiser
Ein Staatsgericht in Philadelphia hat das Todesurteil gegen den US-Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal nun auch formal in lebenslange Haft ohne Bewährungsmöglichkeit umgewandelt. Wie seine New Yorker Rechtsanwältin Rachel Wolkenstein jW mitteilte, hat Richterin Pamela Dembe diesen Beschluß bereits am 13. August gefaßt. Allerdings »ohne jede Vorankündigung und unter Verletzung der Verfassungsrechte meines Mandanten und Bruch der Gesetze des Bundesstaates Pennsylvania«, so Wolkenstein. Die Anwältin nennt den Beschluß »rechtswidrig«. Als Grund dafür, ihn ohne Kenntnis der Verteidigung abzufassen, vermutet sie, das Gericht habe mögliche Rechtsmittel gegen diese Verurteilung zum »langsamen Tod« vereiteln wollen. Das US-Recht mache jedoch bei allen Hafturteilen, auch über das »zwingende Strafmaß« bei einer Strafumwandlung wie im vorliegenden Fall, die Einräumung von Rechtsmitteln erforderlich, um dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, angehört zu werden und das Strafmaß anfechten zu können.
Der 1982 unter einer nachweislich konstruierten Anklage wegen Polizistenmordes zum Tode verurteilte Journalist und Ex-Black-Panther Abu-Jamal war schon vor Monaten aus dem Todestrakt in Waynesburg in den Normalvollzug des Hochsicherheitsgefängnisses von Frackville in Pennsylvania verlegt worden. Vorausgegangen war dem ein jahrzehntelanger Rechtskampf mehrerer Verteidigungsteams für die Wiederaufnahme des Verfahrens, die auch Amnesty International gefordert hatte. Am Ende hoben mehrere US-Bundesgerichte das Todesurteil wegen rechtsfehlerhafter Belehrungen der Geschworenen im Prozeß als »verfassungswidrig« auf. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte jedoch zuvor schon die Verurteilung wegen Mordes für rechtskräftig erklärt, weshalb nur die Strafumwandlung in Frage kam. Nachdem Staatsanwalt Seth Williams am 8. Dezember 2011 auf einer Pressekonferenz erklärt hatte, auf weitere Rechtsmittel verzichten zu wollen, war der Weg für den Beschluß über das neue Strafmaß frei.
Gegenüber seinem Sohn Jamal und seiner Anwältin hat Abu-Jamal laut Wolkenstein bei einem Gefängnisbesuch am vergangenen Sonntag bestätigt, daß ihm die anstehende formale Straffestsetzung »nicht vorher zur Kenntnis gebracht worden« sei, sondern erst im Nachhinein. Wolkenstein versuchte daraufhin am Montag vergebens, sich in der Geschäftsstelle des Gerichts die schriftliche Fassung des Beschlusses aushändigen zu lassen. Erhalten habe sie aber nur die mündliche Erklärung einer Angestellten der Geschäftsstelle, die Beschlußfassung sei »aufgrund eines Anrufs der Strafvollzugsbehörde erfolgt«. Weitere Erläuterungen müsse Wolkenstein telefonisch bei der zuständigen Richterin erfragen.
Richterin Pamela Dembe hatte sich schon 2001 einen Namen gemacht, als sie Berufungsanträge der Verteidigung gegen rassistische Äußerungen von Albert Sabo, dem Vorsitzenden Richter, der 1982 das Todesurteil gegen Abu-Jamal verhängte, ablehnte.
Anwältin Wolkenstein hob gegenüber jW hervor, Abu-Jamal habe »unter einem verfassungs- und rechtswidrig zustande gekommenen Todesurteil dreißig Jahre in der Isolationshaft des Todestrakts zubringen müssen«. Nach den Feststellungen des UN-Sonderberichterstatters für Folter, Juan Mendez, sei »Isolationshaft, die länger als 15 Tage dauert, eine Form der Folter«. Mumia Abu-Jamal müsse deshalb umgehend freigelassen werden. Schon Ende Januar habe ihr Mandant in seiner Dankesbotschaft an die internationale Solidaritätsbewegung erklärt, die Aufhebung des Todesurteils sei »nur der erste Schritt«, aber es gehe nun um seine endgültige Freiheit.