Aus: junge Welt Nr. 98 – 28. April 2011
Das Todesurteil gegen den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal ist nicht verfassungskonform. Zu dieser Feststellung gelangte am Dienstag (Ortszeit) das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia. In einer einstimmigen Entscheidung kamen die drei Berufungsrichter zu dem Schluß, daß die Geschworenen, die Abu-Jamal im Juli 1982 wegen Mordes an dem weißen Polizisten Daniel Faulkner zum Tode verurteilt hatten, falsch darüber instruiert worden waren, wie mildernde Umstände zu berücksichtigen seien. Hätten die zwölf Geschworenen vom vorsitzenden Richter dazu korrekte juristische Hinweise erhalten, so wäre schon damals eine Verurteilung zu lebenslanger Haft möglich gewesen. Deshalb ordneten die Bundesrichter nun an, das zuständige Staatsgericht müsse entweder »innerhalb von 180 Tagen erneut in einer Anhörung über das Strafmaß verhandeln« oder Abu-Jamal ohne Anhörung »zu lebenslanger Haft verurteilen«.
Das Bundesberufungsgericht bestätigt mit dieser Entscheidung seinen früheren Beschluß von März 2008 und einen weiteren des Bundesrichters William Yohn, der bereits im Dezember 2001 ähnlich entschieden hatte. Allerdings war die Staatsanwaltschaft jeweils sofort in Berufung gegangen, weshalb die früheren Entscheidungen nie rechtskräftig wurden und Mumia Abu-Jamal weitere zehn Jahre im Todestrakt zubringen mußte. Auch jetzt erklärte Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams gegenüber dem Philadelphia Inquirer, er »erwäge, vor dem U.S. Supreme Court in Berufung zu gehen«. Damit scheint sicher, daß Abu-Jamals Haft in der Isolation des Todestrakts auch über die vom Bundesgericht gesetzte sechsmonatige Frist hinaus fortdauert, denn auch die jüngste Entscheidung kann im Falle der Berufung erst Rechtskraft erlangen, wenn der Oberste Gerichtshof der USA sie bestätigt.
Gestützt auf den massiven »Grillt Mumia!«-Propagandafeldzug der rechten Polizeibruderschaft Fraternal Order of Police (FOP) beharrt die Anklagebehörde seit Jahrzehnten darauf, den inzwischen mit vielen Preisen und Ehrungen ausgezeichneten politischen Gefangenen und Buchautoren durch die Giftspritze hinrichten lassen zu wollen.
In einer ersten Stellungnahme erklärte John Payton, leitender Justitiar des Legal Defense & Educational Fund (LDF): »Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt vorwärts im Kampf um die Korrektur der Fehler eines unseligen Kapitels in der Geschichte Pennsylvanias.«
Der LDF als Rechtshilfefonds der Bürgerrechtsorganisation NAACP vertritt gemeinsam mit der Juraprofessorin Judith Ritter Abu-Jamal juristisch vor den US-Gerichten und teilt mit ihr und einer weltweiten Solidaritätsbewegung die Hoffnung, daß Abu-Jamal zumindest der Gang in die Hinrichtungskammer erspart bleibt.
Professorin Ritter merkte zur Gerichtsentscheidung an, bereits vor langer Zeit habe Pennsylvania »die verwirrenden und irreführenden Anweisungen und Formulare, auf die sich die Jury in Abu-Jamals Prozeß stützen mußte, abgeschafft, um unfairen und ungerechten Todesurteilen vorzubeugen«. Heute verwendeten die Gerichte »eine klare und unmißverständliche Sprache, um die Geschworenen über ihre Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umständen zu beraten, die eher eine lebenslange Haftstrafe nahelegen«. Abu-Jamal habe »Anspruch auf den gleichen verfassungsmäßigen Schutz«, so Ritter.
Link zum jW-Artikel:
http://www.jungewelt.de/2011/04-28/060.php[1]