Aus: junge Welt Nr. 71 vom 25. März 2011
Quelle: http://www.jungewelt.de/2011/03-25/012.php
(Der jW-Artikel zeigt ein Foto, auf dem Len Weinglass mit dem früheren US-Justitzminister Ramsey Clark zu sehen ist. Clark ist Gründer des International Action Centers in New York)
»Hasta siempre, Len«
In New York ist am Mittwoch, seinem 78. Geburtstag, der auch international bekannte Rechtsanwalt Leonard Weinglass an den Folgen eines Krebsleidens verstorben. Weinglass, der 1958 seinen Abschluß an der juristischen Fakultät von Yale gemacht hatte, war international unter anderem als Verteidiger von Angela Davis, Jane Fonda und Mumia Abu-Jamal bekannt geworden. Zuletzt arbeitete er als Rechtsbeistand für Antonio Guerrero, einen der fünf seit mehr als zwölf Jahren in US-Gefängnissen inhaftierten Kubaner.
Weinglass’ Karriere begann 1968 mit der Verteidigung von zunächst acht, dann sieben Kriegsgegnern, die Proteste gegen den damaligen Parteitag der US-Demokraten in Chicago organisiert hatten. Ihnen wurde der Prozeß wegen »Verschwörung« und »Aufstachelung zur Gewalt« gemacht. In zweiter Instanz wurden die Aktivisten dann jedoch freigesprochen.
Aufsehen erregte Weinglass auch mit der Verteidigung von Daniel Ellsberg, der als hoher Beamter der US-Administration die sogenannten Pentagon-Papiere über den US-Bombenkrieg gegen Vietnam der Presse zugespielt hatte. In den 90er Jahren leitete er dann das Verteidigerteam für den politischen Gefangenen und Journalisten Mumia Abu-Jamal, dem wegen der angeblichen Beteiligung an der Ermordung eines Polizisten die Hinrichtung droht.
In den vergangenen Jahren konzentrierte sich Weinglass auf den juristischen Kampf um die Befreiung der »Miami Five« [auch »Cuban Five« genannt]. Die fünf Kubaner hatten rechtsextreme Gruppierungen in den USA unterwandert, um von diesen geplante Anschläge in ihrer Heimat zu verhindern. Dafür wurden sie von der US-Justiz zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Noch Mitte März erstellte Antonio Guerrero mit Weinglass’ Hilfe ein Memorandum zur Untermauerung des angestrengten »Habeas Corpus«-Berufungsverfahrens, in dem die »Verletzung der Vorgaben für ein faires Gerichtsverfahren« belegt wurden.