Greenville, South Carolina, 10. November 2010 – Der UN-Menschenrechtsrat (U.N. Human Rights Council / HRC) hat eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, mit denen die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Menschenrechtspolitik mit internationalen Standards in Einklang bringen können. Die Empfehlungen sind das Ergebnis der erstmaligen Teilnahme der USA am Prozess der Universal Periodic Review (UPR) (2), der die gründliche periodische Überprüfung der Menschenrechtslage in den einzelnen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) umfasst.
Die ›Arbeitsgruppe Politische Gefangene und Staatliche Repression‹ des USHRN, die vergangene Woche an der Sitzung des Menschenrechtsrates teilnahm, um den UPR-Prozess zu beobachten, begrüßte sowohl die Teilnahme der USA als einen wichtigen Schritt dahin, den Menschenrechten im eigenen Land Geltung zu verschaffen, als auch den Ruf nach Freilassung politischer Gefangener in den USA.
Efia Nwangaza, Leiterin der Arbeitsgruppe und Direktorin des ›African American Institute for Policy Studies and Planning‹, erklärte nach der Sitzung:
»Der UPR-Prozess gibt der Obama-Regierung Gelegenheit, Menschenrechtsverletzungen in den USA aufzudecken, wirkliche Lösungen zu entwickeln und die US-Politik mit internationalen Menschenrechts-Standards in Einklang zu bringen. Symbolhaft habe die ›aus verschiedenen Ethnien, Geschlechtern und Religionen zusammengesetzte‹ Genfer Delegation dies bereits zum Ausdruck gebracht. Die Obama-Regierung solle ein gutes Beispiel geben, indem sie ihre Regierungsautorität und ihr Begnadigungsrecht nutzt und mit dem Kongress und den bundesstaatlichen und kommunalen Regierungen zusammenarbeitet, um ihre Menschenrechtsverpflichtungen in Gesetze und politisches Handeln im Inland überzuleiteten. Damit könnten dann die unerledigten Aufgaben aus der Ära des COINTELPRO und der Bürgerrechtsbewegung zu Ende gebracht und Gefangene freigelassen werden, die länger als Nelson Mandela in Haft sind und aus Gründen, die mit jenen vergleichbar sind, für die auch Mandela im Gefängnis war.«
Die USHRN-Arbeitsgruppe fordert die US-Regierung auf, den Empfehlungen des HRC zu folgen. Außerdem solle das US-Justizministerium die Urteile aller Aktivisten aus der Ära des COINTELPRO und der Bürgerrechtsbewegung überprüfen, die im Zuge der Verletzung von Bürger- und Menschenrechten zu Haftstrafen in Bundes- oder Staatsgefängnissen verurteilt wurden.
Präsident Obama solle sein Gnadenrecht und/oder die Autorität seines Amtes nutzen, um Mechanismen wie beispielsweise eine Wahrheits- und Versöhnungskommission zu schaffen und zu etablieren, mit denen die Strafen aller Aktivisten aus der Ära des COINTELPRO und der Bürgerrechtsbewegung, die gegenwärtig in Bundes- oder Staatsgefängnissen gefangen gehalten werden, umzuwandeln und ihre baldige Freilassungen zu veranlassen.
Kontakt: Efia Nwangaza
Tel. 001 (864) 901-8627; E-Mail: enjericho (a) gmail dot com
Link zur Website des USHRN (in englischer Sprache): Bitte anklicken![1]
Link zur UPR-Sitzung »From COINTELPRO to Guantánamo« am 3. November 2010 (auf youtube in englischer Sprache): Bitte anklicken![2]
Ein weiterer Bericht mit der Überschrift »USA/300: Menschenrechte – Nicht nur die anderen, USA erstmals auf dem Prüfstand (IPS)« kann auf dem Internetportal SCHATTENBLICK eingesehen werden: Bitte anklicken[3]
[Übersetzung: IVK Bremen]
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Anmerkungen:
(1) COINTELPRO ist das Akronym für Counter Intelligence Program – ein in den USA offiziell von 1956 bis 1971 existierendes geheimdienstlich-polizeiliches Programm der Bundespolizei FBI zur Verfolgung und Zerschlagung von Fundamentalopposition (u.a. KPdUSA, Black Panthers, American Indian Movement, puertoricanische Unabhängigkeitsbewegung etc.).
(2) Die UPR wurde mit Errichtung des Menschenrechtsrates (Resolution der VN-Generalversammlung 60/251) geschaffen. Mit dieser relativ neuen Einrichtung wurden die Voraussetzungen für die periodische Überprüfung der menschenrechtlichen Lage in den einzelnen VN-Mitgliedstaaten durch den Menschenrechtsrat geschaffen. Die nähere Ausgestaltung dieses Mechanismus erfolgte durch die Resolution des Menschenrechtsrates 5/1 vom 18. Juni 2007. Ziel ist die effektive Verbesserung der Menschenrechtssituation in allen VN-Mitgliedstaaten durch periodische Überprüfungen. Über einen Zeitraum von vier Jahren werden seit 2008 pro Jahr 48 Staaten (in drei Gruppen zu je 16 Staaten) dieser Überprüfung unterzogen.
(Quelle der Anm. 2: http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/menschenrechte/universal-periodic-review.html)