PRESSEMITTEILUNG
Städte gegen die Todesstrafe - Antrag der Darmstädter GRÜNEN im Stadtparlament mit großer Mehrheit angenommen
„Es ist ein großer Erfolg, dass Darmstadt nun ebenfalls dem Bündnis 'Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe beitritt“, kommentiert Ellen Schüßler, Stadtverordnete der Darmstädter GRÜNEN, den Mehrheitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.10.2010, „am gleichen Tag hat übrigens auch das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe verabschiedet - rechtzeitig vor dem 10. Oktober, dem Internationalen Tag gegen die Todesstrafe.“
Ein weiterer Punkt des Antrags beinhalte eine Resolution gegen die Vollstreckung der Todesstrafe an dem amerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal. Die weltweite Solidaritätskampagne fordere ein neues, faires Gerichtsverfahren für den seit mehr als 27 Jahren in der Todeszelle sitzenden Abu-Jamal.
„Etwas befremdlich war dabei allerdings das Abstimmungsverhalten einiger Stadtverordneter“, bemerkt Schüßler, „es ist schwer nachvollziehbar, einerseits dem Beitritt zu einem Bündnis gegen die Todesstrafe zuzustimmen, auf der anderen Seite aber dagegen zu stimmen, die Vollstreckung der Todesstrafe an Abu-Jamal auszusetzen. Die GRÜNE Stadtverordnetenfraktion hat dem Antrag einstimmig in allen Punkten zugestimmt. Entweder man ist gegen die Todesstrafe oder dafür - dazwischen gibt es nichts.“
Die Resolution stütze sich auf zahlreiche völkerrechtliche Resolutionen, Pakte und Konventionen, einschließlich der beiden Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus den Jahren 2007 und 2008, mit denen nachdrücklich die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gefordert werde. Die internationale Kampagne „Cities of Life“ gegen die Todesstrafe werde weltweit von mehr als 1.000 Städten unterstützt. In Deutschland seien bereits mehr als 115 Kommunen beteiligt.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Lauteschlägerstr. 38
64289 Darmstadt
www.gruene-darmstadt.de
ANHANG
Resolutionsantrag der Stadtverordnetenfraktion der GRÜNEN vom 31. MAI 2010
Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt tritt dem Bündnis " Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe" („Cities of Life“ der „Community of Sant'Egidio“) bei.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung tritt mit folgender Resolution gegen die Todesstrafe und ihre Vollstreckung an dem Journalisten Mumia Abu Jamal ein:
Als multinational geprägte Wissenschaftsstadt, die unter dem Motto
„Gesicht zeigen“ sich für Menschenrechte einsetzt, sieht sich Stadt Darmstadt in der Pflicht, sich auch jenseits ihrer Stadtgrenzen für den Schutz der Menschenrechte zu engagieren und nicht wegzusehen, wenn staatliche Übergriffe die Menschenwürde beeinträchtigen.
In diesem Sinne setzt sich Darmstadt für die Abschaffung der Todesstrafe ein, und tritt der Initiative „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ bei.
Die Todesstrafe ist ein barbarischer, die Menschenwürde missachtender Akt staatlicher Gewalt. Sie wird dann zum Mord, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, wie dies im Fall von Mumia Abu-Jamal der Fall ist.
Der schwarze Journalist und Bürgerrechtler sitzt seit über 27 Jahren in der Todeszelle in den Vereinigten Staaten, weil er angeblich einen weißen Polizisten erschossen haben soll. Mumia Abu-Jamal beteuert seither seine Unschuld, und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben eklatante Verfahrensmängel im damaligen Gerichtsprozess aufgedeckt, die offensichtlich auf rassistische Hintergründe zurückzuführen sind.
Wir schließen uns daher mit dieser Resolution der weltweiten Solidaritätskampagne an und fordern ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind zu Recht stolz auf die älteste demokratische Verfassung der Welt mit der Garantie gleicher Rechte für alle. Diese Vorbildfunktion verpflichtet aber zu einer äußerst sorgfältigen und humanen Würdigung in jedem einzelnen Fall.