+++IVK-News-Ticker+++14. Februar 2009+++IVK-News-Ticker+++

14.02.09 Rechtsanwalt Robert R. Bryan informiert über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen im Fall Mumia Abu-Jamals vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Sein Fazit: »Was jetzt im Obersten Gerichtshof passiert, wird darüber entscheiden, ob Mumia einen neuen Prozeß bekommt oder unter den Händen seiner Henker sterben wird.«

IVK-News-Ticker Nr. 11 / 14. Februar 2009

Aktuelle Stellungnahme von Rechtsanwalt Robert R. Bryan, San Francisco, zur Situation seines Mandanten Mumia Abu-Jamal

9. Februar 2009

Antrag der Verteidigung vom Oberster Gerichtshof der USA, Washington D.C., offiziell angenommen
Am 4. Februar 2009 hat der Oberste Gerichtshof der USA (U.S. Supreme Court) unseren am 19. Dezember 2008 im Namen von Mumia Abu-Jamal eingereichten Antrag »Petition for Writ of Certiorari« sowie die nachgereichten Anhänge offiziell angenommen und mit dem für das weitere Bearbeiten unerläßlichen Aktenzeichen versehen: Abu-Jamal v. Beard, U.S. Sup. Ct. No. 08-8483.

[Einschub des IVK: »Petition for Writ of Certiorari« bedeutet folgendes: Die Verteidigung beantragt, daß ein übergeordnetes Gericht (hier der Supreme Court) sich an ein untergeordnetes Gericht wendet, um dessen Entscheidung zu überprüfen. Im konkreten Fall will die Verteidigung mit diesem Verfahrensschritt bewirken, daß das eingelegte Rechtsmittel – hier die Berufung dagegen, daß untergeordnete Gerichte ein neues Verfahren abgelehnt haben – als sachlich zulässig anerkannt wird. Kurz gesagt: was Robert R. Bryan oben mitteilt, bedeutet, daß der Supreme Court nun zunächst einmal bestätigt hat, der Antrag auf Berufung sei rechtlich zulässig. Erst im nächsten Schritt würde der Supreme Court dann eine Entscheidung treffen, diese Berufung abzulehnen oder zuzulassen, was bedeuten würde, einen neuen Prozeß vor einem Gericht in Philadelphia anzuordnen. Damit keine Irrtümer auftreten: Letzteres ist am 4. Februar 2009 noch nicht geschehen, sondern der Oberste Gerichtshof hat an dem Tag den Antrag zunächst nur als zulässig angenommen und mit einem Aktenzeichen versehen und zieht jetzt die Prozeßakten von den unteren Gerichtsinstanzen bei, um nach dem Aktenstudium eine endgültige Entscheidung pro oder contra zu treffen. Rechtsanwalt Bryan rechnet mit einer solchen Entscheidung ab März 2009.]

Weiter RA Bryan:
Der zentrale Punkt unseres Antrages sind die rassistischen Motive bei der Ablehnung von schwarzen Kandidaten während der Auswahl der Geschworenen. Die Staatsanwaltschaft hat systematisch Leute wegen ihrer Hautfarbe von der Teilnahme an der Prozeßjury ausgeschlossen, also nur weil sie Schwarze waren. Der rassistische Fanatismus, der vor vielen Jahren [1968] zum Mord an Martin Luther King jr. geführt hat, grassiert auch im Verfahren gegen meinen Mandanten und ist der Dreh- und Angelpunkt, warum der Staat danach trachtet, meinen Mandanten im Namen des Gesetzes zu ermorden.

Staatsanwaltschaft stellt separaten Antrag an den Obersten Gerichtshof
Mit einem eigenständigen Rechtsersuchen (Aktenzeichen: Beard v. Abu-Jamal, U.S. Sup. Ct. No. 08-652) strebt die Staatsanwaltschaft an, einen von uns im letzten Jahr vor dem US-Bundesberufungsgericht für den 3. Bezirk erzielten Teilerfolg wieder aufheben zu lassen. [Die Staatsanwaltschaftum will damit die Vollstreckung des Todesurteils von 1982 durchzetzen.]
Das Bundesgericht hatte am 27. März 2008 unter dem Aktenzeichen Abu-Jamal v. Horn, 520 F.3d 272 (3rd Cir. 2008) die Neuverhandlung über das Strafmaß – Todesurteil oder lebenslange Haft – vor einer Jury angeordnet. [Die Entscheidung erlangte allerdings wegen der Berufungsanträge noch keine Rechtskraft.]
Unseren Gegenantrag gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft werden wir am 13. Februar 2009 beim Obersten Gerichtshof einreichen.

Spenden für Mumias Verteidigung
Die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal braucht dringend Unterstützung. Die Kosten unserer Rechtsmittel in zwei Verfahrenszügen vor dem Obersten Gerichtshof sind beträchtlich. Wer helfen möchte, überweise in Deutschland und den europäischen Nachbarländern bitte auf folgendes Spendenkonto des Bremer IVK:

Spendenkonto für BR Deutschland und umliegendes europäisches Ausland:
Archiv 92/Sonderkonto Jamal
S.E.B. Bank Bremen
Konto-Nr. 100 8738 701 (BLZ 290 101 11)
Stichwort »Verteidigung«
(Überweisungen aus EU-Ländern:
IBAN DE78 2901 0111 1008 7387 01 – BIC: ESSEDDE5F290)

Fazit
Mumia befindet sich nach wie vor im Todestrakt von Waynesburg, Pennsylvania. Wir führen jetzt einen entschiedenen Kampf für seine Freiheit. Mumias Leben hängt am seidenen Faden. Was jetzt im Obersten Gerichtshof passiert, wird darüber entscheiden, ob Mumia einen neuen Prozeß vor einer anderen Jury bekommt oder unter den Händen seiner Henker sterben wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert R. Bryan
Law Offices
2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117

[Übersetzung: IVK Bremen]

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