+++IVK-News-Ticker+++ 23. Juni 2008+++IVK-News-Ticker

23.06.08 (von ivk) Mitteilung von Rechtsanwalt Robert R. Bryan über wichtige Rechtsmittel, die er am 27. Juni 2008 für seinen Mandanten Mumia Abu-Jamal bei Gericht einreichen wird / Mumias Todesurteil wurde NICHT rechtskräftig in lebenslange Haft umgewandelt. Er sitzt weiter im Todestrakt

IVK-News-Ticker Nr. 8 / 23. Juni 2008


»WER GLAUBT, DAS TODESURTEIL GEGEN MUMIA ABU-JAMAL SEI BEREITS IN LEBENSLANGE HAFT UMGEWANDELT, ERLIEGT EINEM IRRTUM!«


Liebe Freundinnen und Freunde,
Rechtsanwalt Robert R. Bryan hat uns darum gebeten, kurzfristig diese aktuelle Mitteilung im Namen seines Mandanten Mumia Abu-Jamal zu verbreiten:

US-Bundesberufungsgericht für den 3. Gerichtsbezirk, Philadelphia
Das Bundesberufungsgericht hat am 10. Juni 2008 meinem Antrag zugestimmt und der Verteidigung eine Fristverlängerung für die Abgabe eines Antrages eingeräumt, mit dem erreicht werden soll, daß das erweiterte Richtergremium des Bundesberufungsgerichts sich erneut mit der Frage befassen muß, ob mein Mandant einen neuen Prozeß bekommt.

Die Verteidigung wird den Antrag bis zum 27. Juni 2008 bei Gericht abgeben.

Eine wichtige Anmerkung:
Es gibt anscheinend immer noch Verwirrung über die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts vom 27. März 2008. Die Bundesrichter haben zwar ein neues Verfahren vor einer Jury angeordnet, in dem über das Strafmaß verhandelt werden soll, also über die Frage: Todesstrafe oder lebenslange Haft. Die Entscheidung ist aber nicht rechtskräftig, da zuerst die Staatsanwaltschaft und dann auch die Verteidigung (siehe oben) formal Rechtsmittel eingelegt haben.
Ausdrücklich sei erwähnt, daß das Bundesberufungsgericht KEINE Entscheidung gefällt hat, die Strafe in lebenslange Haft umzuwandeln, die wie ein Urteil zu begreifen wäre, da dieses Gericht nur die Verfassungsmäßigkeit von Strafgerichtsprozessen überprüfen kann, selbst aber kein Tatsachengericht ist, das Beweise erhebt und Strafurteile fällt. Über die Frage, ob das Todesurteil in lebenslange Haft umgewandelt wird, kann deshalb nur eine neue Jury vor einem Staatsgericht in Philadelphia entscheiden.
Die Verteidigung hofft aber, durch den Antrag, den wir jetzt am 27. Juni abgeben werden, mehr zu erreichen als ein Verfahren nur über die Strafzumessung. Wir wollen einen ganz neuen Prozeß auch über die Schuldfrage.
Ich möchte, daß mein Mandant in einem solchen Prozeß von der Jury »nicht schuldig« gesprochen wird und zu seiner Familie heimkehren kann. Wir begrüßen es, daß sich so viele Menschen für die Menschenrechte einsetzen. Mumia und ich danken Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert R. Bryan
Law Offices, 2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117

[Übersetzung: IVK Bremen]

PS: Ausführlich waren die juristischen Zusammenhänge der o.g. Gerichtsentscheidung vom 27. März bereits im IVK-News-Ticker vom 13. April 2008 dargelegt [Siehe unter NEWS weiter unten auf dieser Website – oder hier klicken![1]]


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[1] http://www.freedom-now.de/news/artikel405.html

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Stand: 21.11.2024 um 23:53:38 Uhr