PRESSEMITTEILUNGEN
von amnesty international Deutschland vom 18.07.2003
USA / TODESSTRAFE
Beschämender Spitzenplatz bei Hinrichtung Minderjähriger
Berlin, 18. Juli 2003 - Zwei Drittel aller minderjährigen Straftäter, die in den vergangenen zehn Jahren weltweit hingerichtet worden sind, starben in den USA. Einem heute von amnesty international (ai) veröffentlichten Bericht zufolge sind die Vereinigten Staaten das einzige Land, das in aller Öffentlichkeit und im Rahmen seines offiziellen Strafrechtssystems Menschen hinrichtet, die zur Tatzeit minderjährig waren. ai fordert, dass das Verbot der Todesstrafe für minderjährige Straftäter als unbedingt geltende Norm des Völkerrechts (ius cogens) anerkannt wird, die alle Staaten bindet. Eine solche Norm gilt unabhängig davon, welche internationalen Verträge einzelne Länder ratifiziert haben und unabhängig von Vorbehalten, die bei Ratifikationen gemacht werden.
Alle vier in den letzten 18 Monaten vollzogenen Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern fanden in den USA statt. Weitere 80 Menschen sitzen in den USA im Todestrakt für Verbrechen, die sie als Kinder oder Jugendliche begangen haben. Dieses Schicksal könnte auch den kanadischen Staatsangehörigen Omar Khadr erwarten, der auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay festgehalten wird: Omar Khadr war Berichten zufolge erst 15 Jahre alt, als er 2002 in Afghanistan festgenommen wurde. Er wird verdächtigt, einen US-Soldaten erschossen zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht ihm die Hinrichtung. Die Todesstrafe für minderjährige Straftäter wird im Vergleich zur Gesamtzahl der Hinrichtungen nur noch relativ selten vollstreckt. Von den 22.588 Hinrichtungen, die ai zwischen 1994 und 2002 in 70 Ländern registriert hat, betrafen 19 minderjährige Straftäter. Zwölf der Hinrichtungen wurden in den USA vollstreckt, die übrigen sieben in weiteren vier Ländern. Mehrere internationale Menschenrechtskonventionen schließen ausdrücklich jugendliche Straftäter von der Todesstrafe aus. Zudem ist das Verbot inzwischen so weit anerkannt und respektiert, dass es zu einem Grundsatz internationalen Gewohnheitsrechts geworden ist.
Den Bericht »The exclusion of child offenders from the death penalty under general international law« finden Sie unter http://web.amnesty.org/library/index/engact500042003[1] , oder Sie wenden sich an die ai-Pressestelle unter 030/420248-306 oder e-mail: presse@amnesty.de.