Link zum Original des Gesetzes »Revictimization Relief Act«: Bitte HIER klicken![1]
Deutsche Übersetzung des Gesetzestextes:
DAS PARLAMENT VON PENNSYLVANIA
GESETZ DES ABGEORDNETENHAUSES
NR. 2533 / Sitzungsperiode 2014
EINGEBRACHT VON DEN ABGEORDNTEN VEREB, MARSICO, CALTAGIRONE, TURZAI,
STEPHENS, KAUFFMAN, M. K. KELLER, MASSER, MILLARD, O'NEILL, THOMAS, TOEPEL,
BARRAR UND CORBIN AM 3. OKTOBER 2014
VERWIESEN AN DEN RECHTSAUSSCHUSS, 3. OKTOBER 2014
VERABSCHIEDETES GESETZ
1 In Abänderung des Gesetzes vom 24. November 1998 (P.L.882, Nr.111),
2 betitelt als „Gesetz zur Wahrung der Rechte von Opfern, das Sanktionen
3 verhängt, Rechtsmittel festlegt, das Office of
4 Victim Advocate, das Bureau of Victims' Services, das
5 Victims' Services Advisory Committee, den State Offender
6 Supervision Fund und andere Fonds einrichtet und Widerrufe ermöglicht“,
7 um Opfer davor zu schützen, erneut zu Opfern gemacht zu werden.
8 Das Parlament des Commonwealth of Pennsylvania
9 ordnet hiermit wie folgt an:
10 Abschnitt 1. Das Gesetz vom 24. November 1998 (P.L.882, Nr.111),
11 bekannt als Gesetz für Verbrechensopfer, wird geändert durch Zusatz des Abschnitts,
12 der lautet:
13 Abschnitt 1304. Schutz davor, erneut zum Opfer gemacht zu werden.
14 (a) Klage.--Zusätzlich zu jedem anderen Klagerecht und
15 jedem anderen Rechtsmittel kann das Opfer einer Straftat mit
16 Körperverletzung vor jedem zuständigen Gericht Zivilklage
17 gegen einen Täter erheben, um einen Unterlassungsanspruch und andere
18 angemessene Ansprüche durchzusetzen, einschließlich vertretbarer Anwaltsgebühren und
19 anderer Kosten im Zusammenhang mit der Klage, gegen ein Verhalten, das
20 die fortgesetzte Wirkung der Straftat auf das Opfer aufrechterhält.
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1 (b) Abhilfe im Namen des Opfers. --Der Bezirksstaatsanwalt
2 des Countys, in dem die Straftat mit Körperverletzung stattfand, oder der
3 Justizminister nach Rücksprache mit dem Bezirksstaatsanwalt,
4 kann gegen einen Straftäter Zivilklage erheben zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs
5 oder anderer angemessener Ansprüche gegen ein Verhalten, das
6 die fortgesetzte Wirkung der Straftat auf das Opfer aufrechterhält.
7 (c) Unterlassungsanspruch.--Sobald ein Anlass zur
8 Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs vorliegt, soll ein Gericht einen bestimmten,
9 vorläufigen, dauerhaften oder jeden anderen Unterlassungsanspruch erheben,
10 wie sie im Sinne dieses Abschnitts angemessen sind.
11(d) Definition.--Wie in diesem Abschnitt verwendet, umfasst die Formulierung „Verhalten,
12 das die Wirkung der Straftat auf das Opfer aufrechterhält“
13 ein Verhalten, das einen befristeten oder dauerhaften
14 Zustand der seelischen Qual verursacht.
15 Abschnitt 2. Dieses Gesetz soll sofort in Kraft treten.
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