Berufungsantrag abgelehnt
07.04.12 (von ivk-jW) Oberster Gerichtshof Pennsylvanias will Schuldspruch gegen Mumia Abu-Jamal nicht antasten
Aus: junge Welt Nr. 83 – 7.-9. April / Ostern 2012 / Von Jürgen Heiser
Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Pennsylvania hat am 26. März einen Berufungsantrag des politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal ohne Anhörung abgelehnt. Dies teilte jetzt Christina Swarns, Leiterin des Strafjustizprojekts der Bürgerrechtsorganisation NAACP und Verteidigerin Abu-Jamals, mit. Die sieben obersten Richter Pennsylvanias bestätigten in ihrer kurzen schriftlichen Begründung die Entscheidung einer unteren Instanz. Swarns stellte jedoch klar, die Verteidigung arbeite weiterhin »aktiv daran, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen«, um den Schuldspruch gegen ihren Mandanten wirksam und endgültig anzufechten.
Abu-Jamal war am 3. Juli 1982 in Philadelphia nach einem von Rassismus geprägten Verfahren wegen Mordes an dem weißen Polizeibeamten Daniel Faulkner schuldig gesprochen worden. Seine Verurteilung war nur möglich, weil Polizei und Staatsanwaltschaft nachweislich Zeugen zu belastenden Falschaussagen erpreßt, Indizien manipuliert und entlastende Beweise unterdrückt hatten. Der Berufungsantrag zielte auf die Annullierung dieses Schuldspruchs und die Wiederaufnahme des Verfahrens, wie es die Vertrauensanwälte seit 1995 mit triftigen Argumenten und neuen Unschuldsbeweisen immer wieder gefordert haben.
Der abgelehnte Antrag stützte sich auf einen Untersuchungsbericht der Nationalen Akademie der Wissenschaften der USA. Darin waren 2009 »erhebliche Mängel der forensischen Beweisführung« in Abu-Jamals Verfahren aufgedeckt worden. Laut Swarns zeige der Bericht, »daß die forensischen Beweise, auf denen die Anklage der Bezirksstaatsanwaltschaft beruhte, unzuverlässig waren«. Da »verläßliche und potentiell entlastende forensische Beweise durch die Justiz weder gesichert noch präsentiert« worden seien, sieht Swarns die Verurteilung ihres Mandanten wegen vorsätzlichen Mordes »ernsthaft in Frage gestellt«.
Das gegen Abu-Jamal verhängte Todesurteil war im vergangenen Dezember nach mehreren Entscheidungen der Bundesgerichte kassiert und in lebenslange Haft ohne Bewährungsmöglichkeit umgewandelt worden (jW berichtete). Die Bundesrichter hatten das Todesurteil für »verfassungswidrig« erklärt, da die Jury infolge falscher rechtlicher Instruktionen des vorsitzenden Richters keine strafmildernden Umstände berücksichtigt und den zum »Staatsfeind« abgestempelten Journalisten und Bürgerrechtler zur Höchststrafe verurteilt hatte.
Für Abu-Jamal bedeutete das, fast 30 Jahre unter den verschärften Isolationshaftbedingungen im Todestrakt zubringen zu müssen. Zwei vom Gouverneur unterzeichnete Hinrichtungsbefehle wären 1995 bzw. 1999 beinahe vollstreckt worden. Dank des Engagements der Vertrauensanwälte und internationaler Proteste konnte das jedoch verhindert werden. Vor dem Hintergrund dieses jahrzehntelangen Unrechts und der ständigen Todesbedrohung hatte Südafrikas Bischof Desmond Tutu schon vor Monaten gefordert, »Mumia sofort und bedingungslos freizulassen«. Die weitere Inhaftierung bis an sein Lebensende sei »nur eine andere Form der Todesstrafe«. Tutu brachte damit auf den Punkt, was die internationale Solidaritätsbewegung unter anderem am 21. April auf einer Demonstration in Berlin und am 24. April mit ihrer Aktion »Occupy for Justice« vor dem US-Justizministerium in Washington D.C. nachdrücklich fordern wird.
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