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Menschenrechtspreis für Bradley Manning

05.04.12 (von ivk-jW) Whistleblower aus den USA wird für seinen »großen Mut« ausgezeichnet

Aus: junge Welt Nr. 82 – 5./6. April 2012 / Von Jürgen Heiser

Die in San Francisco ansässige Nichtregierungsorganisation »Global Exchange« verleiht einen ihrer beiden Menschenrechtspreise des Jahres 2012 an den als »Whistleblower« angeklagten Bradley Manning. Wie das »Bradley Manning Support Network« am Montag abend (Ortszeit) mitteilte, wurde dem 24jährigen US-Obergefreiten der Publikums­preis von »Global Exchange« zugesprochen, über den seit Monaten weltweit im Internet abgestimmt werden konnte.
»Global Exchange« besteht seit 1988 und tritt nach eigenen Worten »für die Verwirklichung der Erklärung der Menschenrechte und die Förderung von sozialer und wirtschaftlicher Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt überall auf der Welt« ein. Ihren »Human Rights Award« lobt die Organisation seit zehn Jahren aus. Zu den bekannteren Preisträgern der Vorjahre gehören Alice Walker und Harry Bela­fonte.
Neben der vom Publikum an Manning verliehenen Auszeichnung ging der direkt vom Preiskomitee der Organisation ausgelobte Menschenrechtspreis an die US-Filmemacherin Annie Leonard wegen ihres Engagements »gegen die weltweiten Auswirkungen der Wegwerftechnologie, die Korruption unseres Wirtschaftssystems und die um sich greifende Verwendung von giftigen Chemikalien im Alltag«.
Am 10. Mai sollen die mit je 1000 US-Dollar dotierten Preise auf einer Veranstaltung in San Francisco überreicht werden. Mit diesem öffentlichen Akt solle Leonard und Manning »internationale Anerkennung als Vorkämpfer der Menschenrechte« zuteil werden.
Der Vorstand von »Global Exchange« hob in seiner Ankündigung hervor, »stolz« zu sein, daß Manning wegen seines Eintretens »für Menschenrechte und Gerechtigkeit« so viele Stimmen aus aller Welt erhalten habe. Er finde Anerkennung, weil es »großen Mut« erfordere, für etwas einzustehen, das man als richtig erkannt habe. Der Vorwurf gegen Manning, Videomaterial über das Töten von Zivilisten durch US-Helikopter in Bagdad und Dokumente über die Kriege in Afghanistan und Irak an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergeleitet zu haben, könne nun dazu führen, daß Manning »als erste Person in der US-Geschichte wegen ›indirekter Unterstützung des Feindes‹ verurteilt wird, ein Verbrechen, auf das lebenslange Haft oder die Todesstrafe stehen, nur weil er die Wahrheit an die Öffentlichkeit gebracht hat«.
Unterdessen hat Mannings Verteidigung in Vorbereitung der für den 24. bis 26. April geplanten nächsten Anhörung vor dem Militärgericht in Fort Meade, Maryland, neue Verfahrensanträge gestellt. Hauptverteidiger David Coombs fordert das Gericht auf, den Vorwurf »Unterstützung des Feindes« fallenzulassen. Die in Artikel 104 des US-Militärstrafrechts enthaltene Formulierung der »indirekten« Unterstützung sei vage und damit verfassungswidrig. Außerdem beantragte Coombs, die meisten der übrigen 21 Anklagevorwürfe ebenfalls nicht zuzulassen, da sie eine »ungesetzliche Vervielfachung der Vorwürfe« darstellten. Schließlich verwies der Anwalt erneut auf den bereits gestellten Antrag, das Verfahren wegen Vorverurteilung des Mandanten komplett einzustellen.

 
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