Verteidigung von Julian Assange Teilnahme als Prozeßpartei an Manning-Anhörung verweigert
20.12.11 (von ivk-jW) Im Fall Bradley Manning wurde die Verteidigung von Wikileaks-Gründer Assange auf die Zuschauerbänke verbannt
Aus: junge Welt Nr. 295 – 20. Dezember 2011 / Schwerpunkt / Von Jürgen Heiser
Jennifer Robinson, australische Anwältin aus dem Verteidigungsteam von Wikileaks-Gründer Julian Assange, beobachtet seit Freitag die Anhörung im Fall Bradley Manning. Der in Australien geborene Journalist Assange befindet sich derzeit nahe London unter Hausarrest und wehrt sich gegen seine Auslieferung an Schweden. Das New Yorker Center for Constitutional Rights (CCR) hatte am Donnerstag beim Berufungsgericht der US-Armee beantragt, Verteidiger von Assange und Wikileaks offiziell als Prozeßparteien zuzulassen.
Das 1966 während der Bürgerrechtsbewegung gegründete CCR unterstützt Assange und Wikileaks juristisch gegen die strafrechtliche Verfolgung in den USA. Baher Azmy, Direktor des CCR, vor der Presse: »Als Rechtsbeiständen von Wikileaks und Julian Assange muß uns die Teilnahme an diesem Verfahren gewährt werden.« Laut Azmy diene der Mangel an Transparenz, der bis heute kennzeichnend sei für die Anklage des Militärs gegen Manning, nicht nur dazu, seine »grausamen, inhumanen und erniedrigenden« Haftbedingungen zu verschleiern, die an die Zustände im US-Gefangenenlager Guantánamo erinnerten. Die gegen Manning erhobenen Vorwürfe bewerte das CCR als »völlig unbewiesen«.
Im Antrag wird die Forderung dargelegt, Rechtsanwältin Jennifer Robinson und der Vertreterin des CCR, Amanda Jacobsen, müßten die vollen Rechte von Prozeßbeteiligten garantiert werden. Nach der US-Verfassung stehe Assange und Wikileaks das Recht auf eine angemessene Teilnahme zu, um »Beschuldigungen gegen sie, wie sie in den Ermittlungen der Grand Jury im östlichen Bezirk von Virginia behandelt werden«, entgegentreten zu können. Die auf Assange zielenden Ermittlungen stünden offensichtlich in direktem Zusammenhang mit der Materie, die auch in der Anhörung gegen Manning behandelt werde. Die Namen von Assange, Wikileaks und Manning tauchten Berichten zufolge in zahlreichen Anordnungen und Vorladungen von Bundesanwälten der Grand Jury auf. Zum Beispiel gegen Wikileaks-Unterstützer, die die Internetdienste Google und Twitter nutzen.
Die Grand Jury ermittle »nach Maßgabe der US-Gesetze völlig im geheimen«. Verteidiger seien von den Sitzungen dieses staatsanwaltschaftlichen Gremiums ausgeschlossen. Die Ermittlungen wegen »Verschwörung zur Spionage« seien »bezüglich ihrem Ausmaß und ihrem Charakter beispiellos«, kritisiert das CCR. Nach Mitteilung der australischen Botschaft in Washington D.C. werde »eifrig« gegen Assange ermittelt. Die Anwesenheit der Rechtsbeistände in Mannings Anhörung sei deshalb aus Gründen der Wachsamkeit und aus Sorge gegenüber jenen, die verdächtigt werden, Quellen von Wikileaks zu sein, elementar geboten.
Robinson und eine Vertreterin des CCR sahen sich nun vor dem Wochenende gezwungen, Protest dagegen einzulegen, daß ihnen das Berufungsgericht die Teilnahme als vollwertige Prozeßpartei an der Anhörung verweigert. Sie sind damit auf die Zuschauerbänke verwiesen, was in der Konsequenz bedeutet, daß sie den Saal verlassen müssen, sobald das Gericht die ansonsten zugelassene Öffentlichkeit ausschließt. Das wird nach Ankündigung des Militärgerichts immer dann passieren, wenn als geheim eingestufte Dokumente im Verfahren verlesen und verhandelt werden. Genau an dem Punkt wäre es Assanges Verteidigern daran gelegen gewesen, mit den anderen Verfahrensparteien im Saal verbleiben zu können. Nun wächst die Sorge der Verteidigung Assanges, Ergebnisse aus der Anhörung im Fall Manning könnten Grundlage eines künftigen Auslieferungsersuchens der USA sein.
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