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Im Höllenloch

26.07.11 (von ivk/jw) Indigener Bürgerrechtler Leonard Peltier sechs Monate in strenger Isolationshaft. Scharfer Protest seines Anwalts

Aus: junge Welt Nr. 171 – 26. Juli 2011 / Von Jürgen Heiser

Der indigene Bürgerrechtler Leonard Peltier wurde vergangene Woche von der Anstaltsleitung des Lewisburg Staatsgefängnisses in Pennsylvania, USA, disziplinarisch mit sechs Monaten strenger Isolationshaft bestraft (jW berichtete). Wie sein Verteidiger Robert R. Bryan am Wochenende gegenüber dem englischsprachigen Moskauer Nachrichtenkanal RT.com erklärte, sei der 66jährige Peltier bereits am 27. Juni in eine Bunkerzelle gesperrt worden. Dort sei es stickig und heiß, und sein Mandant könne nachts nicht schlafen. »Wir reden hier über einen älteren Menschen mit einem Herzleiden und Diabetes«, sagt Bryan. »Das ist so, als würde man eine ältere, herzkranke Person für ein halbes Jahr in die Sauna sperren!«
Der Anwalt kritisiert, daß sein Mandant auch nach 35 Jahren unschuldig erlittener Haft immer wieder mit Haftverschärfungen schikaniert werde. Er habe die Morde an den beiden FBI-Agenten, für die er 1977 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt wurde, nicht begangen. Auch die geringfügigen Verstöße gegen die Anstaltsordnung seien an den Haaren herbeigezogen. Weder der Geldschein, der ihm in einem Brief zugeschickt wurde und der die Postzensur unbeanstandet passiert hatte, noch die Manipulationen an einem Stromkabel neben der Pritsche seines ehemaligen Zellennachbars rechtfertigten eine solche Bestrafung.
Die Anstaltsleitung hingegen dramatisiert den Fall. Die Manipulation des Stromkabels stelle »eine Zerstörung bzw. unbefugte Veränderung von staatlichem Eigentum mit einem Schaden von 100 US-Dollar« dar. Zudem habe sich ein Wärter während einer Zellendurchsuchung an den blanken Kabelenden elektrisiert. Peltier sei deshalb der »Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt« schuldig. Der Stromstoß wurde wie »ein tätlicher Angriff gegen eine Person« gewertet. Damit ist der »größte Schweregrad« eines Regelverstoßes umschrieben, der mit strenger Isolierung des Häftlings bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
In US-Haftanstalten sind generell keine Verteidiger bei Disziplinarverfahren zugelassen. Bryan betont, man verweigere seinem Mandanten aber auch jeden Beistand, zu dem die US-Justiz verpflichtet wäre. Gegenüber RT.com erläuterte der Anwalt, welche Gründe er dahinter vermutet: »Er ist ein Anführer, ein Aktivist und war es sein Leben lang im American Indian Movement.« Im Mittelpunkt stehe für Peltier, »mit jeder Faser seines Lebens sein Volk zu unterstützen«. Deshalb habe man ihn jetzt »in ein Höllenloch geworfen«, so der Bürgerrechtsanwalt.
In einem Brief teilt Peltier mit, er verbringe an fünf Wochentagen 23 Stunden und am Wochenende 24 Stunden in der Strafzelle. Wochentags dürfe er je eine Stunde seine Hofrunden »in einem Käfig« drehen, in dem selbst das Trinken von Wasser verboten sei. Persönliche Besuche sind ihm während der sechs Monate untersagt.
Jedoch sei nun auch Peltiers Kontakt zu seinen Verteidigern erschwert, beklagt sich Anwalt Bryan gegenüber der US-Internetplattform Solitarywatch.com. Sein Mandant werde nur zögerlich mit Schreibmaterial versorgt, und seine Verteidigerpost brauche viel länger als sonst. Damit würden dringend notwendige juristische Schritte zur Wiedererlangung seiner Freiheit behindert. Erneut nutze die Anstalt ein Disziplinarverfahren »als Vorwand, meinen 66 Jahre alten Mandanten zu bestrafen und zu foltern«. Sein Gesundheitszustand sei besorgniserregend, er müsse deshalb »sofort in seine normale Zelle zurückverlegt werden«, appelliert Bryan.

 
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