Obama beeinflußte Verfahren gegen Manning
02.05.11 (von ivk-jW) Whistleblower wird nach Protest aus Isolationshaft verlegt. Präsident wegen Vorverurteilung in Kritik / Link zum Video von Obams Vorwahlveranstaltung am 21. April 2011 in San Francisco
Aus: junge Welt Nr. 101 – 2. Mai 2011
Die Proteste gegen die verschärften Haftbedingungen für den US-Obergefreiten Bradley Manning haben Wirkung gezeigt. Am vergangenen Donnerstag gab es eine Presseführung durch das Militärgefängnis Fort Leavenworth im US-Bundesstaat Kansas. Eine Woche zuvor war der als »Whistleblower« der Enthüllungsplattform Wikileaks Beschuldigte aus der Quantico-Marinebasis in Virginia überraschend dorthin verlegt worden. In Quantico hatte er in Isolationshaft gesessen.
Jeff Paterson, Sprecher des »Bradley Manning Support Network«, nannte die Nachricht über dessen verbesserte Haftbedingungen »ermutigend«. Nach Einschätzung des Netzwerks ist die Verlegung eine unmittelbare Reaktion auf Äußerungen des UN-Sonderbeauftragten für Folter, Juan E. Mendez. Der Anwalt hatte die US-Regierung wegen der Behandlung Mannings kritisiert und öffentlich beklagt, Washington habe ihm kein vertrauliches Treffen mit dem Obergefreiten ermöglicht. Ein überwachtes Gespräch hatte Mendez abgelehnt, da dies »im Gegensatz zur Praxis meines UN-Mandates« stehe.
Bei der Presseführung durch das Militärgefängnis Fort Leavenworth ging der Sprecher der US-Armee, Oberst Tom Collins, nach einer AP-Meldung auf die Bedeutung des Medieninteresse und die internationale Kritik ein. Beides hätte eine Rolle gespielt, Reportern nun zu erlauben, das »Gefängnis zu besichtigen und aus erster Hand zu erfahren, unter welchen Bedingungen Manning inhaftiert ist«. Fotografieren war indes streng verboten.
Im Gegensatz zur Isolationshaft in Quantico bleibt Mannings Zellentür tagsüber offen. Er darf zehn der insgesamt 150 Untersuchungshäftlinge in ihren Zellen besuchen und mit ihnen gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen. Zudem ist es ihm erlaubt, in seiner acht Quadratmeter großen Zelle Sport zu treiben, und er hat Zugang zur Gefängnisbibliothek. Post kann Manning unbegrenzt empfangen, darf aber nur zwanzig Sendungen in seiner Zelle behalten. Auch die Besuchsbedingungen wurden gelockert. Gespräche werden jedoch außer von Wärtern zusätzlich durch Kameras und Mikrofone überwacht.
Der im Oktober neueröffnete Trakt befindet sich auf dem Militärgelände in unmittelbarer Nachbarschaft des Disziplinargefängnisses, in dem 450 Soldaten Strafen von fünf Jahren bis lebenslänglich absitzen. Außerdem sind sechs Gefangene zum Tode verurteilt.
Unterdessen werden gegen US-Präsident Barack Obama Vorwürfe laut, Manning vorverurteilt zu haben. Während einer Werbeveranstaltung für seine erneute Präsidentschaftskandidatur am 21. April in San Francisco war er gefragt worden, warum er Manning strafrechtlich verfolgen lasse. Obama soll spontan geantwortet haben, der Obergefreite habe »das Gesetz gebrochen«. Zahlreiche Unterstützer hatten bei der Veranstaltung »Freiheit für Bradley Manning« gefordert. Sprecher des Weißen Hauses versuchten später, die Äußerung Obamas als »nicht auf Manning bezogen« zu relativieren. Mehrere Zeugen bestätigen jedoch mittlerweile in den US-Medien Obamas Aussage.
Kevin Zeese, Anwalt des »Bradley Manning Support Networks«, sieht in der Aussage des Präsidenten ein klares Verfahrenshindernis. Im Blog Examiner.com erklärte er, Obama sei als US-Oberbefehlshaber auch höchster Dienstherr einer künftigen Jury, die über Schuld oder Unschuld von Manning zu entscheiden habe. Sie werde »aus Offizieren zusammengesetzt sein, die seinem Kommando unterstehen«. Anwalt Zeese hält es für »unwahrscheinlich«, daß eine solche Jury Manning noch freisprechen könne.
[jW-Artikel von Jürgen Heiser]
Link zur Vorwahlveranstaltung Barack Obamas mit dem Lied des wunderbaren »Free Bradley Manning!«-Chors und der Originalaussage Obamas, Manning habe »das Gesetz gebrochen«:
Hier klicken!
Unterstützt die Solidaritätsarbeit für Bradley Manning! Link zum Artikel, der erklärt, wie das geschehen kann:
http://www.freedom-now.de/news/artikel723.html
Link zum Originalartikel des obigen Artikels:
http://www.jungewelt.de/2011/05-02/047.php
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