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Resolution der Gewerkschaft ver.di Hamburg: Der Kampf um Mumias Leben geht weiter. Nein zur Todesstrafe - solidarisch mit Mumia Abu-Jamal

24.02.10 (von ivk) Viele der unter dem Dach des DGB organisierten Gewerkschaften haben seit 1989 die Kampagne für den US-Kollegen Mumia Abu-Jamal, als Journalist und Autor selbst Mitglied der US-Schriftstellergewerkschaft unter dem Dach der Vereinigten Automobilarbeiter-Gewerkschaft, tatkräftig unterstützt. Die Bundesdelegiertenkonferenz der deutschen journalisten union (dju) in der IG Medien (heute ver.di) unterstützte 1989 einstimmig den ersten Aufruf für ein neues faires Verfahren für Mumia. Die dju in der IG Medien Berlin Brandenburg ernannte ihn Anfang der 1990er Jahre zum Ehrenmitglied.

Solidarität mit Mumia Abu-Jamal! Rettet sein Leben!

Der Journalist und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal sitzt seit über 27 Jahren in der Todeszelle. In den USA kämpfte er seit seiner frühen Jugend gegen den dort herrschenden Rassismus und die daraus resultierende Unterdrückung der Afroamerikaner. 1982 wurde er für ein Verbrechen verurteilt, dass er nach eigener Aussage nicht begangen hat. Auch viele Menschenrechtsorganisationen sowie andere Gruppen, Institutionen und Organisationen sind von seiner Unschuld überzeugt.
Der Prozess, der Abu-Jamal vor 28 Jahren gemacht wurde, war geprägt von rassistischen Äußerungen des Richters und der Manipulation des Verfahrens durch Ablehnung von afroamerikanischen Geschworenen.
Am 6. April 2009 lehnte der US Supreme Court den Antrag von Mumia Abu- Jamal auf ein neues Verfahren ab. Der parallel laufende Antrag der Staatsanwaltschaft von Pennsylvania auf Wiedereinsetzung des Hinrichtungsbefehls gegen Mumia durch das höchste Gericht der USA wurde am 19. Januar 2010 zur Überprüfung an das 3. Bundesberufungsgericht zurückverwiesen, das 2008 die Todesstrafe für Mumia ausgeschlossen hatte. Sein Leben ist also nach wie vor in größter Gefahr – auch wenn der unmittelbare Vollzug der Hinrichtung vorläufig ausgesetzt ist.
Vorbildlichen Einsatz für die Unterstützung Mumia Abu-Jamals leistete die Stadt Paris bereits 2003, als der Pariser Bürgermeister, Bertrand Delanoë, Mumia Abu-Jamal zum Ehrenbürger der Stadt ernannte. Inzwischen haben auch mehrere deutsche Städte sich mit Mumia Abu Jamal solidarisiert und die Aussetzung der Hinrichtung gefordert.
Die Todesstrafe ist generell unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte nicht zu rechtfertigen und wird von ver.di abgelehnt. ver.di Hamburg lehnt die Vollstreckung des Todesurteils gegen Mumia Abu Jamal ab und fordert die Wiederaufnahme des Verfahrens.

28 Jahre Todeszelle? Albert Camus hat 1961 versucht in Worte zu fassen, was ein derartiger Strafvollzug bedeutet: „Um das rechte Verhältnis herzustellen, müsste die Todesstrafe gegen einen Verbrecher verhängt werden, der sein Opfer zunächst warnt, dass er es an einem bestimmten Tag auf schrecklichste Weise ermorden wird, und es von diesem Moment an viele Jahre lang in seiner Gewalt gefangen hält. Ein solches Ungeheuer wird man im privaten Bereich nicht finden.“

Petition an Obama – bitte unterzeichnen:
Link zur Petition: www.PetitionOnline.com/Mumialaw/petition.html (anklicken!)

Verantwortlich: Wolfgang Rose, Landesbezirksleiter ver.di Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Tel. 2858-1120

 
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