+++IVK-News-Ticker / 18. Januar 2010+++IVK-News-Ticker+++
18.01.10 (von ivk) Wir veröffentlichen die aktuelle Erklärung von Robert R. Bryan, Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal, aus San Francisco: »Das Leben Mumia Abu-Jamals ist seit seiner Verhaftung 1981 noch nie so sehr in Gefahr gewesen wie jetzt. Unabhängig davon, wie der Oberste Gerichtshof jetzt entscheiden wird, hat die Staatsanwaltschaft geschworen, weiterhin auf seine Hinrichtung hinzuarbeiten.« [Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, daß die Stellungnahme von Rechtsanwalt Bryan zwei Tage VOR der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verfaßt und verbreitet wurde. Für Informationen über die Entscheidung des Gerichtshofs vom 19. Januar 2010 bitte die weiteren Meldungen auf dieser Website ansehen!]
IVK-News-Ticker Nr. 14 / 18. Januar 2010
Aktuelle Stellungnahme von Rechtsanwalt Robert R. Bryan, San Francisco, zur Situation seines Mandanten Mumia Abu-Jamal
17. Januar 2010
Liebe Freundinnen und Freunde,
es gibt im Fall meines Mandanten Mumia Abu-Jamal, der sich seit fast drei Jahrzehnten in den Todestrakten Pennsylvanias befindet, entscheidende Entwicklungen:
1.) U.S. Supreme Court – Oberster Gerichtshof der USA
Seit 15 Monaten führen wir im Namen von Mumia die juristische Auseinandersetzung vor dem Obersten Gerichtshof. Zur Entscheidung steht die Frage, ob das Todesurteil gegen ihn aufrechterhalten wird. Es sieht so aus, daß das Gericht seine Entscheidung in der kommenden Woche [ab Dienstag, 19. Jan. 2010; Montag begehen die USA den Feiertag »Martin Luther King Jr. Day«] bekannt geben wird, nachdem es den Fall am 15. Januar 2010 in einer Gerichtskonferenz erörtert hat.
Der Supreme Court hat bislang noch keine Entscheidung treffen wollen, da in einem anderen Verfahren, dem Fall Smith v. Spisak in Ohio, eine Entscheidung anhängig war. In diesem Fall ging es um ähnliche Rechtsfehler in der Phase der Strafzumessung, auch wenn sich die Fakten des Falls Spisak von denen meines Mandanten unterscheiden. Am 12. Januar hat der Oberste Gerichtshof die Gerichtsentscheidung der Vorinstanz aufgehoben, durch die die Todesstrafe für nichtig erklärt worden war. In seiner umfassenden Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof im wesentlichen geltend gemacht, daß die Belehrung der Geschworenen im Fall Spisak und die entsprechenden Formulare ihrem Inhalt nach keinen Verstoß gegen die Verfassung darstellen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Entscheidung in Mumias Fall geschaffen.
Mumia und ich sehen der anstehenden Entscheidung mit großer Sorge entgegen. Wir bekommen entweder grünes Licht für eine neue Verhandlung vor einer neu zu wählenden Jury über die Frage Beibehaltung des Todesurteils oder Umwandlung in lebenslange Haft, wie es schon das Bundesberufungsgericht [am 28. März 2008 in einer nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidung] beschlossen hatte, oder wir sind der Hinrichtung einen Schritt näher.
Auch wenn ich das immer wieder gefragt werde, ist es mir nicht möglich vorherzusagen, wie der Supreme Court jetzt entscheiden wird. Das ist kompliziert, und es gibt für das, was passieren wird, verschiedene Szenarien.
In der letzten Zeit haben Leute, die den Fall nicht begriffen haben, im Internet einige falsche Erklärungen abgegeben. Am unverantwortlichsten fand ich die Aussage, nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs »könnte Mumia innerhalb von 48 Stunden tot sein«. Andere sprechen davon, die Todesstrafe könnte »wiedereingesetzt« werden, obwohl es nichts gibt, was wiedereinzusetzen wäre. Denn Mumia befindet sich nach wie vor im Todestrakt und ist zum Tode verurteilt. Solche irreführenden Informationen wie die genannten schaden nur meinem Mandanten und unseren Bemühungen, sein Leben zu retten. Wir bitten alle, sich die Tatsachen auf unserer Website www.mumialegal.org genau anzusehen.
2.) Petition an US-Präsident Barack Obama
Am 14. Januar 2010 (BRD-Zeit: 15.01.) habe ich unter dem Titel »Mumia Abu-Jamal und die weltweite Abschaffung der Todesstrafe« eine Petition an Präsident Barack Obama online geschaltet. Sie ist dort in zehn Sprachen veröffentlicht: Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch (zwei Dialekte), Urdu und Arabisch. Diese Petition sollten so viele Menschen wie möglich unterzeichnen. Der Link zur Petition: www.PetitionOnline.com/Mumialaw/petition.html (anklicken!).
In den ersten Tagen gab es bereits weit über 5.000 Unterschriften [aktueller Stand 18.01.2010 um 22:30 Uhr: 6.965] zumeist aus Europa.
Erstunterzeichnerin war Madame Danielle Mitterand (die frühere First Lady Frankreichs), gefolgt von Günter Grass (Literaturnobelpreisträger, BRD), Fatima Bhutto (Schriftstellerin, Pakistan), Noam Chomsky (Philosoph & Autor, USA), Ed Asner (Schauspieler, USA), Mike Farrell (Schauspieler, USA) und Michael Radford (britischer Regisseur des mit dem Oscar ausgezeichneten Films »Il Postino – Der Postmann«).
3.) Website www.mumialegal.org und FaceBook
Als Antwort auf die massenhafte Aufforderung, die Öffentlichkeit über dieses komplizierte Verfahren auf dem laufenden zu halten, haben wir eine neue Website der Verteidigung geschaffen: www.mumialegal.org.
Auch bei FaceBook gibt es eine Mumia-Seite: www.facebook.com/group.php?gid=407654295516&ref=mf.
4.) Spendensammlung für Mumias Verteidigung in und um Deutschland
Wie auch auf unserer neuen Website unter dem Button »Donate« angegeben, sollten Spenden aus Deutschland und den europäischen Nachbarländern bitte auf folgendes Spendenkonto des Internationalen Verteidigungskomitees (IVK) Bremen überwiesen werden:
Archiv 92/Sonderkonto Jamal
S.E.B. Bank Bremen
Konto-Nr. 100 8738 701 (BLZ 290 101 11)
Stichwort »Verteidigung«
(Überweisungen aus EU-Ländern:
IBAN DE78 2901 0111 1008 7387 01 – BIC: ESSEDE5F290)
5.) Fazit
Das Leben Mumia Abu-Jamals ist seit seiner Verhaftung 1981 noch nie so sehr in Gefahr gewesen wie jetzt. Unabhängig davon, wie der Oberste Gerichtshof jetzt entscheiden wird, hat die Staatsanwaltschaft geschworen, weiterhin auf seine Hinrichtung hinzuarbeiten. Während meiner Laufbahn als Anwalt habe ich Menschen, die ihrem Todesurteil entgegensahen, erfolgreich davor bewahrt, und ich werde nicht zulassen, daß sie Mumia umbringen.
Mit besten Wünschen und Grüßen,
Robert R. Bryan
Law Offices
2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117
E-Mail: MumiaLegalDefense@gmail.com
Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal
[Übersetzung: IVK Bremen]
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