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Ein Schimmer der Hoffnung – Neue Entwicklung im Fall von Troy Davis

21.08.09 (von ivk) USA: Oberster Gerichtshof verweist Fall Troy Davis an Bundesrichter zur Beweisprüfung / Von Jürgen Heiser

junge Welt Nr. 193 - 21. August 2009

Die Entscheidung kam überraschend: Zu Beginn dieser Woche hat der Oberste Gerichtshof der USA den Fall des zum Tode verurteilten Troy Davis an den für den südlichen Bezirk des US-Bundesstaats Georgia zuständigen Bundesrichter verwiesen.
Davis war 1991 für schuldig befunden worden, 1989 den Polizisten Mark MacPhail in Savannah, Georgia, erschossen zu haben. MacPhail arbeitete nach Dienstschluß für einen Sicherheitsdienst, als er auf einem Parkplatz mit drei Unbekannten in eine Auseinandersetzung geriet und mit zwei Schüssen getötet wurde. Davis hatte aber immer seine Unschuld beteuert und erklärt, er sei Opfer einer Verwechslung.
Unterstützt durch dessen Familie und eine wachsende internationale Solidaritätsbewegung versuchen seine Verteidiger seit Jahren, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. In ihren Anträgen haben die Anwälte detailliert dargelegt, daß die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten spärlichen Indizien durch die mittlerweile vorliegenden Unschuldsbeweise widerlegt würden. Sieben von neun Belastungszeugen, die nach eigenen Angaben Davis »auf Drängen der Polizei« zunächst als Täter identifiziert hatten, haben ihre Aussagen inzwischen widerrufen.
Nachdem ein Bundesbezirksgericht ein neues Verfahren abgelehnt hatte, waren die Anwälte vor den Obersten Gerichtshof gezogen, der in der Sache aber bis Ende Juni, dem Beginn der Gerichtssommerpause, nicht reagiert hatte. Daß das höchste Gericht der USA nun mitten in der Sommerpause zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetrat, mag erstaunen. Richter John Paul Stevens erläuterte: »Das erhebliche Risiko, einen unschuldigen Mann hinzurichten, bietet die hinreichende Rechtfertigung dafür, eine Anhörung zur Beweiserhebung durchzuführen.« Auch Richterin Ruth Bader Ginsburg und Richter Stephen Breyer waren dieser Meinung.
Womöglich, um einer Legendenbildung vorzugreifen, ließ Richter Stevens in seinen Bericht einfließen, daß die erst kürzlich von US-Präsident Obama als oberste Richterin ins Amt berufene puertoricanische Juristin Sonia Sotomayor an der jetzt gefällten Entscheidung nicht beteiligt war.
Die beiden Richter Antonin Scalia und Clarence Thomas gaben ein Minderheitsvotum ab. Der für seine rechtskonservative Haltung bekannte Scalia erklärte schriftlich, die von Davis vorgebrachten Argumente seien »zum Scheitern verurteilt«. Eine Entscheidung wie diese, hob Scalia hervor, habe es seit fünfzig Jahren nicht mehr gegeben. Der Gerichtshof habe »noch nie geltend gemacht, daß die Verfassung die Hinrichtung eines verurteilten Beschuldigten verbietet«, der später die Gerichte überzeugen konnte, daß er »wirklich unschuldig ist«.
John Blume, Juraprofessor an der Cornell University, erklärte, der Oberste Gerichtshof sei jetzt vielleicht bereit, neue Präzedenzfälle zu schaffen: »Das könnte ein wichtiger erster Schritt zur Anerkenntnis des Gerichts sein, daß es die Verfassung verletzt, jemanden hinzurichten, der tatsächlich unschuldig ist. Es mag viele überraschen«, so Blume, »aber das Gericht hat das noch nie gewürdigt.«

 
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