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+++IVK-News-Ticker+++ 23. Juli 2008+++IVK-News-Ticker

23.07.08 (von ivk) Mitteilung von Rechtsanwalt Robert R. Bryan über die Ablehnung des Antrages vom 27. Juni 2008 an das US-Bundesberufungsgericht, sich erneut mit dem Fall seines Mandanten Mumia Abu-Jamal zu befassen / Die nächsten juristischen Schritte führen vor den Obersten Gerichtshof der USA in Washington D. C.

IVK-News-Ticker Nr. 9 / 23. Juli 2008

»Ich bin aufgebracht darüber, daß der Rassismus nach wie vor seine häßliche Fratze in unserem Land zeigt«

Liebe Freundinnen und Freunde,
Rechtsanwalt Robert R. Bryan hat uns darum gebeten, kurzfristig diese aktuelle Mitteilung zu verbreiten:

US-Bundesberufungsgericht für den 3. Gerichtsbezirk, Philadelphia
Das Bundesberufungsgericht hat am 22. Juli 2008 den im Namen meines Mandanten Mumia Abu-Jamal gestellten Antrag abgelehnt, als erweitertes Richtergremium des Bundesberufungsgerichts (»En Banc«) erneut über die Frage zu verhandeln, meinem Mandanten einen neuen Prozeß zu gewähren. Einfach ausgedrückt, haben wir nicht die notwendige Stimmenmehrheit der neun Richter bekommen. Für eine erneute Befassung hätten sich wenigstens fünf Richter dafür aussprechen müssen. Leider forderte nur Richter Thomas L. Ambro erneut die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil er durch die Ablehnung von schwarzen Jurykandidaten aus rassistischen Motiven die US-Verfassung verletzt sieht. Diese Position, die Richter Ambro in seiner abweichenden Meinung in der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts vom 27. März 2008 vorgetragen hat (siehe News-Ticker vom 13. April 2008 / hier klicken!), unterstützt uns dabei, den Druck für ein neues Verfahren zu erhöhen, um Mumias Freiheit zu erringen. Richter Ambro argumentiert, daß »die Kerngarantie des Gleichbehandlungsgrundsatzes, die die Bürger darin versichert, daß ihr Staat sie nicht wegen ihrer Hautfarbe diskriminieren wird, bedeutungslos wäre, wenn wir dem Ausschluß von Jurykandidaten auf der Basis ... ihrer Hautfarbe zustimmen würden. … Ich widerspreche deshalb mit allem Respekt.«

Reaktion auf die Gerichtsentscheidung
Ich habe sofort nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung ein Verteidigergespräch mit meinem Mandanten geführt. Mumia war genau wie ich entsetzt über die Weigerung des Gerichts, unserem Antrag nachzukommen, weil damit bisherigen Grundsatzentescheidungen sowohl des US-Bundesberufungsgerichts selbst als auch des Obersten Gerichtshofs der USA widersprochen wird. Als Verteidiger bin ich aufgebracht darüber, daß der Rassismus nach wie vor seine häßliche Fratze in unserem Land zeigt, in unserem Rechtssystem aber keinen Platz mehr haben dürfte. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß der Staatsanwalt in dem Verfahren, das meinem Mandanten im Juli 1982 das Todesurteil einbrachte, von rassistischen Motiven geleitet wurde, als er schwarze Jurykandidaten ablehnte, und daß der fanatische Hinrichtungswille bis heute in der Justiz Philadelphias fortbesteht. Ich wäre naiv, wenn ich nicht merken würde, daß die politische Einflußnahme und Ungerechtigkeit in diesem Fall zum Himmel stinken.

Oberster Gerichtshof der USA in Washington D. C.
Wir werden nun vor dem Obersten Gerichtshof die Berufungszulassung beantragen. Dazu haben wir Zeit bis zum 20. Oktober 2008, sofern es keine Fristverlängerung gibt. Wir werden in unserem Antrag sowohl den Rassismus thematisieren als auch die Tatsache, daß der Staatsanwalt die Geschworenen rechtlich falsch instruierte, um gegen meinen Mandanten einen Schuldspruch wegen Mordes durchsetzen zu können.

Fazit
Auch wenn das Bundesgericht am 27. März 2008 bereits einen neuen Geschworenenprozeß über das Strafmaß angeordnet hat [über die Frage, Todesstrafe oder lebenslange Haft], strebe ich weiterhin die völlige Aufhebung [des Urteils von Juli 1982] an. Wir werden nicht ruhen, bevor Mumia frei ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert R. Bryan
Law Offices, 2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117

[Übersetzung: IVK Bremen]

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