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+++IVK-News-Ticker+++12. September 2007+++IVK-News-Ticker+++

12.09.07 (von ivk) +++Neue Stellungnahme der Verteidigung zum Stand des Verfahrens+++Falschinformationen über die möglichen Entscheidungen des Bundesberufungsgerichts in Umlauf+++Entscheidung des Bundesgerichts im Herbst möglich+++

IVK-News-Ticker Nr. 2 / 12. September 2007

Aktuelle Mitteilung von Rechtsanwalt Robert R. Bryan über Mumia Abu-Jamals aktuelle juristische Situation
In einem »Legal Update« vom 10. September 2007 teilt Rechtsanwalt Bryan (San Francisco) mit:
»Wir sehen der Entscheidung des 3. Bundesberufungsgerichts in Philadelphia im Fall meines Mandanten Mumia Abu-Jamal weiterhin entgegen. Dieser komplexe Fall wurde am 17. Mai 2007 mündlich vor einem dreiköpfigen Richtergremium verhandelt. Vorausgegangen war eine äußerst intensive rechtliche Auseinandersetzung in Form umfangreicher Schriftsätze und Anträge. Nach meiner Erfahrung mit der erfolgreichen Verteidigung in vielen Mordprozessen zu urteilen, war der 17. Mai für uns ein sehr positiver Tag.
Niemand kann derzeit sagen, wie das Bundesgericht entscheiden wird. Wenn die Richter dem Gesetz folgen und gemäß der US-Verfassung entscheiden, können wir nur siegen. Wann die Entscheidung zu erwarten ist, dazu habe ich bereits vor einiger Zeit die Einschätzung gehabt, daß es jetzt im Herbst sein könnte; sie könnte also jeden Tag kommen. Eins ist sicher: egal ob die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung unterliegen wird, die jeweilige Seite wird versuchen, im Berufungswege vor dem Obersten Gerichtshof der USA eine erneute Verhandlung zu erreichen.
Ich habe bereits einige Male beschrieben, welche verschiedenen Entscheidungen das Bundesgericht möglicherweise treffen könnte. Demgegenüber haben einige Leute [aus der Kampagne] leider E-mails in Umlauf gebracht, die falsche Informationen enthielten:
a) Entgegen der in diesen E-mails enthaltenen falschen Behauptungen kann das 3. Bundesberufungsgericht selbst kein Urteil »lebenslänglich ohne Bewährung« fällen. Nur eine Jury könnte so ein Urteil fällen, außer wenn die Staatsanwaltschaft im Falle einer Aufhebung des Strafmaßes erneut die Todesstrafe anstreben würde.
b) Genausowenig kann das Bundesgericht die Freilassung von Mumia anordnen, weil das eine neue Verhandlung über Schuld oder Unschuld erforderlich machen würde und ein Urteil zugunsten meines Mandanten, das natürlich unser Ziel ist.
Um die juristische Situation einmal mehr zu verdeutlichen, will ich noch einmal die Szenarien der möglichen Entscheidungen des 3. Bundesberufungsgerichts benennen:
1.das Bundesgericht ordnet einen neuen Prozeß mit Beweisaufnahme an
2.es ordnet eine Verhandlung vor einer neu zu wählenden Jury nur über die Frage des Strafmaßes lebenslange Haft oder Todesstrafe an
3.es verweist den Fall an das zuständige Bezirksgericht zur weiteren Verhandlung zurück oder
4.es weist alle Berufungsbegehren zurück.

Seit Mumias Verhaftung im Jahr 1981 ist das Verfahren gegen ihn von Rassismus, Manipulation mittels Betrug und politischer Einflußnahme bestimmt. Es geht deshalb in diesem Fall um das Recht auf ein faires Verfahren, den Kampf gegen die Todesstrafe und die politische Unterdrückung eines engagierten Journalisten.
Mumias Ziel ist eine Aufhebung der Verurteilung wegen Mordes und die Aufhebung des Todesurteils und die Garantie eines neuen Prozesses. Ich erwarte, diesen Prozeß am Ende zu gewinnen, so daß mein Mandant den Gerichtssaal als freier Mann verlassen und zu seiner Familie zurückkehren kann.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse am Kampf für die Menschenrechte.
Mit aufrichtig freundlichen Grüßen,
Robert R. Bryan, San Francisco
Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal

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