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Offener Brief britischer Anwältinnen und Anwälte an US-Bundesgericht

21.07.06 (von ivk) Über 150 namhafte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben im Juli 2006 an die Berufungsrichter des 3. Bundesbezirksgerichts in Philadelphia appelliert, Mumia Abu-Jamal Recht widerfahren zu lassen

Vorbemerkung zum Brief britischer Anwältinnen und Anwälte an die Richter des US-Bundesbezirksgerichts in Philadelphia

Mumia Abu-Jamal ist ein preisgekrönter Journalist, der seit 1982 im Todestrakt sitzt. Er hat Berufung vor dem 3. Bundesbezirksgericht in Philadelphia, Pennsylvania, eingelegt und verfolgt damit das Ziel, die Wiederaufnahme seines Verfahrens, die am 18. Dezember 2000 von Bundesrichter Yohn in erster Instanz vor den Bundesgerichten abgelehnt wurde, durchzusetzen. Ein positiver Entscheid über seinen Berufungsantrag würde Mumia Abu-Jamal ein neues Verfahren garantieren.
Zusammen mit Rechtsanwalt Ian Macdonald QC (Queen's Counsel) haben wir den nachfolgenden Brief in Umlauf gebracht und bitten alle angesprochenen Anwältinnen und Anwälte, diesen zu unterschreiben.
Wir weisen auf den schockierenden Rassismus hin, von dem der erste Prozess gegen Mr. Abu-Jamal bestimmt war, und fordern das Bundesbezirksgericht auf, dieser Tatsache bei seiner Entscheidung über die Gewährung der Berufung besondere Beachtung zu schenken.
Wir haben Mr. Abu-Jamal im Gefängnis besucht und seine Forderung nach einem neuen Prozess über viele Jahre hinweg unterstützt.
Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit seinem leitenden Anwalt, Robert R. Bryan aus San Francisco, den wir im letzten Jahr nach London eingeladen haben, um hier im Rahmen einer von Mr. Macdonald organisierten Veranstaltung vor Anwälten und anderen Zuhörern zu sprechen.
Es ist wichtig, dass dieser Brief so schnell wie möglich an das US-Bundesbezirksgericht geschickt wird, da die Bundesrichter in den Wochen und Monaten nach dem 20. Juli 2006 über den Berufungsantrag entscheiden werden.

Niki Adams, Legal Action for Women; London, GB
Selma James, Global Women's Strike, London, GB

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Offener Brief an die Richter des US-Bundesbezirksgerichts

Verehrte Kollegen,
wir beziehen uns mit unserem Schreiben auf den Fall von Mr. Mumia Abu-Jamal. Der preisgekrönte Journalist sitzt seit fast einem Vierteljahrhundert in einem der Todestrakte Pennsylvanias. Vor kurzem hat das 3. Bundesbezirksgericht in Philadelphia seine Berufungsgründe zur gerichtlichen Prüfung zugelassen.
Das Gericht hat drei dieser Gründe zugelassen, von denen jeder einzelne von enormer verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Vor dem folgenden Hintergrund ist diese Entscheidung auch für uns in Großbritannien von großem Interesse:

(i) Wir teilen ein gemeinsames rechtliches Erbe, das seit der Magna Charta von 1215 den gemeinsamen Vorstellungen eines ordnungsgemäßen Verfahrens und eines fairen Prozesses den höchsten Rang eingeräumt hat.

(ii) Diese gemeinsamen Vorstellungen garantieren allen - sowohl Staatsbürgern als auch Ausländern, die wegen des Vorwurfs, schwerwiegende Straftaten begangen zu haben, vor unseren Gerichten angeklagt werden - eine Geschworenenjury von ihresgleichen und einen Richter, der unabhängig und unvoreingenommen ist.

Gegenwärtig unterscheiden sich unsere juristischen Systeme durch ihr Verhältnis zur Todesstrafe. Das Vereinigte Königreich hat die Todesstrafe wegen Mordes mit dem »Murder (Abolition of Death Penalty ) Act« 1965 abgeschafft. Seit jener Zeit wurde die Todesstrafe in allen Ländern der Europäischen Union und in den Mitgliedsstaaten des Europa-Rates, unter anderem Staaten der ehemaligen Sowjetunion, abgeschafft oder ausgesetzt.
Für alle Staaten der Karibik, in denen die Todesstrafe noch Geltung hat, wurde vom Kronrat (Privy Council), dem höchsten Gericht des British Commonwealth, beschlossen, dass sie als unmenschliche und entwürdigende Behandlung gilt und es damit verfassungswidrig ist, eine Person länger als fünf Jahre im Todestrakt in Haft zu halten.
Außerdem wurde vom Kronrat erst kürzlich entschieden, dass die Todesstrafe als gesetzlich festgelegtes Strafmaß in Verfahren wegen Mordes mit dem Recht eines jeden Menschen unvereinbar ist, dass er keiner unmenschlichen oder entwürdigenden Strafe oder Behandlung ausgesetzt werden darf. Dieses Recht ist in den Verfassungen der Ostkaribik, Jamaikas und der Bahamas verankert. (Siehe The Queen v. Reyes (2002) 2 WLR 1034; The Queen v. Lambert Watson (2005) 1 AC 472: (2004) 3 WLR 841; The Queen v. Bowe and Davis [2006] UKPC 10).
In der Jurisprudenz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde festgehalten, dass die Auslieferung einer Person in eine Situation, die sie in die Todeszelle bringen kann, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung gleichkommt und somit eine Verletzung des Artikels 3 der europäischen Konvention für Menschenrechte darstellt (Soering v. United Kingdom 1989 11 EHRR 439).

Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Faktoren auf, die in der Entwicklung unseres Rechtssystems zur Abschaffung der Todesstrafe geführt haben:

(i) die Erkenntnis, dass unschuldige Menschen verurteilt und hingerichtet wurden, und

(ii) eine Serie rechtlich unhaltbarer Verurteilungen, deren Prozesse von Ungerechtigkeit, Voreingenommenheit oder der Unterschlagung von wichtigen Beweismitteln durch die Strafverfolgungsbehörden beeinträchtigt waren.

Was die Voreingenommenheit angeht, verkörpert die Forderung nach einem »unparteiischen Prozess« den Schutz gegen tatsächliche und angenommene Vorurteile und gilt sowohl für den vorsitzenden Richter als auch für die Geschworenen. Im Verfahren Porter v. Magill (2002) AC 357 hat das britische Oberhaus (House of Lords) die für britische Gerichte geltenden Kriterien aufgestellt, nach denen ein Prozess als fair anzusehen ist.
Das Gericht sollte zunächst alle relevanten Umstände ermitteln und sich dann die Frage stellen, ob ein fair gesinnter und informierten Beobachter zu dem Schluss käme, dass der Prozess möglicherweise voreingenommen war.
Daher sind wir aus den folgenden Gründen ganz besonders an der Überprüfung von Mr. Abu-Jamals Verurteilung und Strafe interessiert:

(i) wegen der ernsten und zutiefst beunruhigenden Vermutung, dass die Fairness in Mr. Abu-Jamals Verfahren hoffnungslos von Rassismus überschattet war, und

(ii) weil Mr. Abu-Jamal in besonderer Weise mit der Bewegung gegen die Todesstrafe identifiziert wird, die in jedem Land wächst, nicht zuletzt in den USA selber, wo die Todesstrafe am häufigsten praktiziert wird. Das ist der Grund dafür, warum das Interesse an seinem Fall und die Sorge um ihn nationale Grenzen überschreiten.

Neu in der Entwicklung von Mr. Abu-Jamals Fall ist, dass zum ersten Mal in den letzten 25 Jahren ein Gericht eine Entscheidung bekannt gegeben hat, die letztendlich dazu führen könnte, dass diesem bewunderungswürdigen Menschen ein neuer und fairer Prozess gewährt wird und er damit auch sehr wahrscheinlich seine Freiheit zurückerlangen könnte.

Wir schreiben Ihnen als praktizierende Rechtsanwälte des Vereinigten Königreichs, die auf der Ebene von Recht und Gesetz ein gemeinsames Erbe mit den Rechtsanwälten in der USA teilen. Wir sind zutiefst beunruhigt durch die schwerwiegenden Vorwürfe, dass Mr. Abu-Jamals Verurteilung fatalerweise von dem Rassismus beeinträchtigt war, der seinen Fall seit der Nacht seiner Verhaftung am 9. Dezember 1981 begleitet hat.
Eine wichtige Frage in der jetzt anstehenden gerichtlichen Überprüfung ist die, ob die systematische Entfernung von Schwarzen aus der Geschworenenjury durch die Staatsanwaltschaft die Fairness des gesamten Verfahrens untergraben hat. Die Anklage hat regen Gebrauch davon gemacht, Kandidaten der Jury kategorisch ablehnen zu können, obwohl diese eigentlich qualifiziert waren und sich nur in ihrer Hautfarbe von anderen potenziellen Geschworenen unterschieden. Das scheint das gängige Vorgehen besonders des Anklagevertreters in diesem Fall gewesen zu sein. [1] In unserem Rechtswesen würde so etwas niemals erlaubt sein und, wie sie wissen, hat der Oberste Gerichtshof der USA vor einigen Jahren festgestellt, dass ein solches Vorgehen unfair ist. Auf diese Präzedenzfall begründet sich die Anfechtung in Mr. Abu-Jamals Fall.

Wir sind uns jedoch bewusst, dass seit diesem Urteil niedrigere Gerichte in ähnlichen Fällen rassistische Manipulation der Geschworenenauswahl seitens der Anklage verharmlost und entschuldigt haben, was letztendlich zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen das Opfers dieses Rassismus führte. Wir sind deshalb besorgt, dass im vorliegenden Fall dieses durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der USA gültige Gesetz erneut durch den Rassismus eines niedrigeren Gerichts gebrochen wird.

Ein weiterer Punkt, der zur Überprüfung vor dem Bundesbezirksgericht zugelassen wurde, betrifft das vorverurteilende Verhalten des vorsetzenden Richters, dem mittlerweile verstorbenen Richter Albert Sabo, bei der ersten Anhörung im Wiederaufnahmeverfahren. Durch die Garantie, das Vorgehen dieses Richters zu überprüfen, hat das Bundesgericht deutlich seine Besorgnis darüber gezeigt, dass das Verfahren gegen Mr. Abu-Jamal von der offensichtlichen Voreingenommenheit und dem rassistischen Verhalten des vorsitzenden Richters durchzogen war.

Es ist in unserem Berufsstand weithin bekannt, dass der Rassismus Richter Sabos nicht auf die Anhörung für das Wiederaufnahmeverfahren oder auf den ursprünglichen Prozess beschränkt war, sondern dass er in dem generellen Ruf stand, voreingenommen und parteiisch zu sein. Er ist außerdem verantwortlich dafür, mehr Menschen in die Todeszellen geschickt zu haben als jeder andere Richter in den Vereinigten Staaten. Man sagt auch, dass es kein Zufall war, dass beinahe alle diese Gefangenen Schwarze waren. Genauso wie wir dagegen sind, dass der britische Galgenrichter des 18. Jahrhunderts, Richter Jeffries, als Leitfigur des britischen Rechtswesens gesehen wird, würde niemand in Ihrem Land wollen, dass Richter Sabo als Leitfigur des US Rechtswesens angesehen wird.

Wir wissen, dass Robert R Bryan, Mumia Abu-Jamals Hauptanwalt, eine Vielzahl Leute befragt hat, die nicht nur 1982 im Prozess anwesend waren, sondern auch 1995 bei der Beweisanhörung für den Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie alle waren Zeugen des rassistischen Verhaltens von Richter Sabo, das er offen zu Tage trug und mit Raffinesse anwendete. Richter Sabo diskriminierte Mr. Abu-Jamal auf eine Weise, die sich eindeutig auf seine Hautfarbe bezog und ein Ventil zum Ausdruck rassistischer politischer Ansichten war.
Das offensichtlichste Beispiel war die Bemerkung Richter Sabos, er werde der Anklage helfen, »den Nigger zu grillen«. Eine Gerichtsstenographin war Zeugin dieses Ausspruchs.
Zusätzlich bestand Mr. Abu-Jamal wiederholt auf seinem Recht, sich selbst zu verteidigen, weil der vom Gericht beigeordnete Pflichtverteidiger auf den Prozess nicht vorbereitet war und sehr wenig unternommen hatte, den Fall zu untersuchen. Richter Sabo verweigerte dem Angeklagten dieses Grundrecht. Wenn Mr. Abu-Jamal protestierte, wurde er aus dem Gerichtssaal entfernt. Infolgedessen war Mr. Abu-Jamal die meiste Zeit seines Verfahrens von der Verhandlung ausgeschlossen und deshalb ist sein Fall faktisch in Absentia verhandelt worden.
Es erscheint uns eine Angelegenheit von größter Wichtigkeit zu sein, dass Mr. Abu-Jamal das Recht zur Selbstverteidigung gerade in der Situation des Prozesses verweigert worden ist, in der er potenzielle Geschworene befragte. Infolgedessen war es der Staatsanwaltschaft möglich, schwarze Geschworene zu entfernen, während Mr. Abu-Jamal gleichzeitig das Recht verweigert wurde, wichtige Geschworene zu befragen.
Richter Sabo erlaubte der Anklage auch, die Mitgliedschaft von Mr. Abu-Jamal in der Black Panther Party [2] in die Beweisaufnahme einzubringen und so zu argumentieren, als wäre schon diese Mitgliedschaft eine Straftat, die die Todesstrafe rechtfertige. Zeugen bestätigen auch, dass Richter Sabo weiße Zeugen und Geschworene mit Vorzug behandelte, einem weißen Zeugen beispielsweise erlaubte, sich aus persönlichen Gründen vorübergehend von der Anwesenheitspflicht entbinden zu lassen, die gleiche Bitte eines schwarzen Geschworenen aber ablehnte, weshalb dieser daraufhin die Geschworenenbank ganz verließ. Zeugen bestätigen ferner, dass Richter Sabo sich schwarzen Menschen gegenüber abfällig verhielt, indem er seine Augen rollte und seine Stimme verstellte, was einen negativen Einfluss auf die Geschworenen haben musste.

Andere Zeuginnen und Zeugen, die von Mr. Bryan befragt wurden, bestätigten, dass die Behandlung von Mr. Abu-Jamal durch die Polizei eindeutig rassistisch war. Mehr als einer dieser Zeugen hörte, dass die Polizei Mr. Abu-Jamal als »Nigger« bezeichnete. Nach der Verhaftung stießen sie seinen Kopf gegen einen Pfosten, obwohl er durch einen Schuss in die Lunge schwer verletzt war. [3] Die Polizei demonstrierte außerdem gegenüber der Jury ihre deutlich Erwartung, dass es zu einer Verurteilung kommt, indem der Zuhörerraum des Gerichtssaals permanent mit uniformierten Polizisten belegt war. Uns sind weder der beschriebene Rassismus durch die Polizei noch Taktiken des Gerichts, wie sie zur Anwendung kamen, fremd. Vergleichbares Verhalten führte auch im Vereinigten Königreich zu berüchtigten Justizirrtümern und es dauerte oft viele Jahre, bis das Berufungsgericht die Urteile wieder aufhob.
Wir wissen, dass die hier angeführten fraglichen Punkte in dem anhängigen Berufungsverfahren erneut geprüft werden, was dem Gericht eine letzte Chance gibt, diese Fehler zu korrigieren. Nachdem wir nun im 21. Jahrhundert angelangt sind, hoffen und vertrauen wir darauf, dass das Gericht und die Öffentlichkeit in den Vereinigten Staaten sich der Erwartungen außerhalb der USA bewusst sind, dass der Rassismus, wie er sich im Fall Abu-Jamal gezeigt hat, klar und deutlich in die Schranken verwiesen werden muss! Das ist besonders dringend angesichts der Ereignisse während des Hurrikans »Katrina« in New Orleans, als Fernsehzuschauer in aller Welt Zeugen eines Rassismus wurden, wie er in seinen beispiellosen Ausmaßen von der US-Regierung zugelassen wurde (manche würden sagen: erst ermöglicht wurde).

Es dürfte Sie interessieren, dass die Unterzeichner dieses Briefes seit vielen Jahren in der Rechtspflege tätig sind und dass sie alle mit Fällen befasst waren, in denen sie auf die eine oder andere Weise den Rassismus anfechten mussten, und dass manche der Unterzeichner Menschen schwarzer Hautfarbe sind. Durch den Einfluss, den die USA auf jedes Land haben, sind wir uns alle völlig im Klaren darüber, welchen Einfluss der im US Rechtssystem vorhandene Rassismus auf unser berufliches und persönliches Leben und auf die gesamte Gesellschaft hat. Wir sind uns auch bewusst, dass das Ergebnis dieses Berufungsverfahrens einen großen Einfluss auf alle schwarzen Menschen haben wird, die derzeit vor den Schranken der Justiz stehen; ihre Urteile werden auf der Basis dessen entschieden werden, was an rechtlichen oder moralischen Präzedenzen im Fall Mumia Abu-Jamals jetzt gesetzt wird.

Unsere generellen Befürchtungen heben jedoch nicht unsere besondere Besorgnis um dieses begabte Individuum auf, der sowohl vor als auch nach seiner Verhaftung gezeigt hat, dass er sich der Aufgabe, die Welt für alle zum Besseren zu verändern, verpflichtet fühlt.
Wir bitten Sie, sich des Themas Rassismus in diesem besonderen Fall vor dem Hintergrund der oben erwähnten Befürchtungen mit aller gebotenen Sorgfalt anzunehmen.

Mit kollegialen Grüßen,

Patrick Allen, Hodge, Jones & Allen
Tamsin Allen, Bindman & Partners
Isis Amlak, Director, Kensington & Chelsea Advocacy Alliance
Lord Anthony Gifford QC, 8 King's Bench Walk Chambers
Allison Bailey, Garden Court Chambers
Tim Barnden, Wesley Gryk Solicitors
Sophia Barrett, Christian Khan Solicitors
Geoffrey Bindman, Bindman & Partners
Gilbert Blades, Wilkin Chapman Solicitors
Henry Blaxland QC, Garden Court Chambers
Ruth Brander, Doughty Street Chambers
Nick Brown, Doughty Street Chambers
Shereener Browne, Garden Court Chambers
Ruth Bundey, Harrison Bundey Solicitors
Rachel Burley, Christian Khan Solicitors
Emily Burnham, Bail for Immigration Detainees
Brenda Campbell, Garden Court Chambers
Sophia Cannon, Tooks Chambers
Simon Canter, 8 King's Bench Walk Chambers
Natasha Catterson, Fisher Meredith Solicitors
Raj Chada, Hodge Jones & Allen
Hugo Charlton, 1 Grays Inn Sq. Chambers, Green Party Chair & Home Affairs spokesperson
Mick Chatwin, Renaissance Chambers
Louise Christian, Christian Khan Solicitors
Kevin Cobham, Cobham Solicitors
SÜ Conlon, Tyndallwoods Solicitors
Julie Corns, Fisher Meredith Solicitors
Madeleine Corr, Birnberg Peirce and Partners
Paddy Cosgrove QC, Broad Chare Chambers
Helen Curtis, Garden Court Chambers
Owen Davies QC, Garden Court Chambers
Liz Davies, Garden Court Chambers
Martyn Day, Leigh Day and Co. Solicitors
Rachel Despict, Birnberg Peirce and Partners
Stephen Dinkeldein, Fisher Meredith Solicitors
Laura Dubinsky, Doughty Street Chambers
John Finlay, Fisher Meredith Solicitors
Brendan Finucane, QC, 23 Essex Street Chambers
Edward Fitzgerald QC, Doughty Street Chambers
Matt Foot, Birnberg Peirce and Partners
Andrew Frederick, Christian Khan Solicitors
Danny Friedman, Matrix Chambers
Arantxa Gaba, Kensington Citizen's Advice Bureau
Alison Gerry, Doughty Street Chambers
Jonathan Glasson, Doughty Street Chambers
Alex Goodman, Atlas Chambers
Courtenay Griffiths QC, Garden Court Chambers
Wesley Gryk, Wesley Gryk Solicitors
John Halford, Bindman & Partners
Phil Haywood, Doughty Street Chambers
Richard Hermer, Doughty Street Chambers
Glen Hodgetts, Tooks Chambers
David Holland, Landmark Chambers
Colin Hutchinson, Garden Court Chambers
Wayne Jordash, Doughty Street Chambers
Andrew Katzen, Hodge Jones & Allen
Helena Kennedy QC, Doughty Street Chambers
Judy Khan, Garden Court Chambers
Julia Krish, Garden Court Chambers
Robert Latham, Doughty Street Chambers
Anya Lewis, Garden Court Chambers
Catrin Lewis, Garden Court Chambers
Alastair Lyon, Birnberg Peirce and Partners
Ian Macdonald QC, Garden Court Chambers
Alison Macdonald, Matrix Chambers
Daniel Machover, Hickman and Rose Solicitors
Jeannie Mackie, Doughty Street Chambers
Pierre Makhlouf, Hackney Community Law Centre
Sajida Malik, Birnberg Peirce and Partners
Campbell Malone, Stephensons
Mike Mansfield QC, Tooks Court Chambers
Anne Marie Jolly, Hodge Jones and Allen
Kate Maynard, Hickman and Rose Solicitors
Kathy Meade, Hackney Community Law Centre
Rajiv Menon, Garden Court Chambers
Keir Monteith, Garden Court Chambers
Peter Morris, Doughty Street Chambers
Anna Morven, Bail for Immigration Detainees
Aryeh Moss, Moss & Co. Solicitors
Narinder Moss, Moss & Co. Solicitors
Piers Mostyn, Tooks Chambers
Terry Munyard, Garden Court Chambers
Sonali Naik, Garden Court Chambers
Catherine O'Donnell, Garden Court Chambers
Femi Omere, Garden Court Chambers
Tim Owen, QC, Matrix Chambers
Icah Peart QC, Garden Court Chambers
Gareth Peirce, Birnberg Peirce and Partners
Jackie Peirce, Glazer Delmar Solicitors
Martin Penrose, Southwark Law Centre
Anne-Marie Piper, Farrer & Co.
Alan Ponting, Asylum Adjudicator
Beatrice Prevatt, Garden Court Chambers
Professor Richard Rawlings, London School of Economics
Paul Ridge, Bindman & Partners
Nicola Rogers, Garden Court Chambers
Nighat Sahi, Christian Khan Solicitors
Sadat Sayeed, Garden Court Chambers
Mike Schwarz, Bindman & Partners
Lucy Scott-Moncrieff, Scott-Moncrieff, Harbour and Sinclair
Smita Shah, Garden Court Chambers
Phil Shiner, Public Interest Lawyers
Maya Sikand, Garden Court Chambers
Stephen Simblet, Garden Court Chambers
Anne Singh, Christian Khan Solicitors
Jessica Skinns, Bindman & Partners
Abi Smith,Tooks Chambers
Julie Sohrah, Bindman & Partners
Hugh Southey, Tooks Chambers
David Spens QC, Garden Court Chambers
Clive Stafford-Smith, Reprieve
Alison Stanley, Bindman & Partners
Dawn Staple, Hodge, Jones & Allen
Keir Starmer QC, Doughty Street Chambers
Mark Stephens, Finer Stephens Innocent
Frances Swaine, Leigh, Day & Co. Solicitors
Ronan Toal, Garden Court Chambers
Michael Turner QC, Garden Court Chambers
Pete Weatherby, Garden Court Chambers
James Wech, Liberty
Anesta Weekes QC, 23 Essex Street Chambers
Quincy Whitaker, Doughty Street Chambers
Marc Willers, Garden Court Chambers
Marcia Willis Stewart, Birnberg Peirce and Partners
Rebekkah Wilson, Tooks Court Chambers
Sarah Woodhouse, TRP Solicitors
Claire Wright, Fisher Meredith Solicitors
Eleanor Wright, Fisher Meredith Solicitors
Zubier Yazdani, Hodge, Jones & Allen
Hossein Zahir, Garden Court Chambers

(Stand der Unterschriftenliste am 16. Juli 2006; die Liste ist danach auf über 150 Unterschriften angewachsen, zu denen täglich neue dazukommen)

[1] Daten, die in der Zeit von 1977 bis 1986 von David Baldus, einem Jura-Professor der Universität Iowa, gesammelt wurden, zeigen, dass der Vertreter der Anklage im Verfahren von Mr. Abu-Jamal, Staatsanwalt Joseph McGill, in 74,14 Prozent aller Fälle schwarze Kandidaten für die Jury kategorisch abgelehnt hatte; im Vergleich dazu hat er weiße Geschworene in nur 25,30 Prozent kategorische abgelehnt. (David Lindorff: Killing Time, Common Courage Press 2003, S. ix )

[2] Die Black Panther Party (BPP) war Teil der schwarzen Bürgerrechtsbewegung der 1960er-70er Jahre. Im Zentrum ihrer Politik standen die Wiedererlangung des Selbstbewusstseins der Schwarzen und der Schutz der schwarzen Gemeinden vor der weit verbreiteten Polizeigewalt. Trotz ihrer Forderung nach »Land, Brot, Wohnung, Bildung, Kleidung, Gerechtigkeit und Frieden« und ihrer Sozialarbeit, die ein kostenloses Frühstücksprogramm für schwarze Kinder in Philadelphia beinhaltete, war die BPP (und Mr. Abu-Jamal im Besonderen) von 1969 an die Zielscheibe einer Spezialeinheit der Polizei unter dem Kommando des Polizeipräsidenten Frank Rizzo (dem späteren Bürgermeister von Philadelphia). Zu deren Praxis gehörten Überwachung, Infiltrierung, illegale Hausdurchsuchungen und konstruierte Anklagen. Mr. Abu-Jamals Mitgliedschaft in der BPP wurde in das Gerichtsverfahren eingebracht, um ihm das rassistische stereotypische Bild eines brutalen und asozialen Individuums überzustülpen. (a.a.O., S. 38-42)

[3] Ein Drittel der 35 Polizisten, die an Mr. Abu-Jamals Verhaftung und Verurteilung beteiligt waren, wurde wegen Korruptions-Straftaten, die im Zeitraum vor Mr. Abu-Jamals Festnahme begangen worden waren, verurteilt.


Übersetzung aus dem Englischen:
Legal Action for Women und Global Women's Strike, London

 
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