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Chicago: Keine Verlegung von Inhaftierten

11.04.20 (von ivk-jw) Bundesrichter will Gefangene weiter den Gefahren der Ansteckung des Coronavirus aussetzen

Chicago. Ein US-Richter hat die Verlegung von Insassen einer Haftanstalt in Chicago abgelehnt. Sie gilt als einer der größten Herde des Coronavirus in den USA. Bundesrichter Matthew Kennelly wies statt dessen am Donnerstag (Ortszeit) den für das Cook-County-Gefängnis zuständigen Polizeichef an, die Vorkehrungen gegen die Ausbreitung des Erregers in der Haftanstalt zu verstärken. Dazu gehöre unter anderem, zusätzliche Seife und Desinfektionsmittel für die Insassen und das Personal zu besorgen. Zudem sollten Häftlinge, die sich wegen einer nachgewiesenen Coronavirusinfektion oder Symptomen in Quarantäne befänden, mit Atemschutzmasken versorgt werden. Nach Angaben des Richters ist die Infektionsrate in der Anstalt überaus hoch – 50 Ansteckungen pro 1.000 Menschen im Vergleich zu einem Verhältnis von 1,56 zu 1.000 im gesamten Verwaltungsbezirk Cook. Anwälte von Insassen hatten in der jetzt abgewiesenen Klage die Verlegung von alten und vorerkrankten Häftlingen verlangt. (AFP/jW)

Link zum Artikel in junge Welt Nr. 86 vom 11. April 2020: Bitte HIER klicken!

 
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