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Freedom Now! geht online

01.01.03 (von ivk) Seit 1990 veröffentlichte die Kampagne gegen die Todesstrafe und für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal gedruckte Infos mit aktuellen Nachrichten. Zum Stichtag 1. Januar 2003 ging das Freedom-Now! Online Bulletin ins Netz. Die Redaktion erklärt ihre Grundsätze

Freedom Now! Online Bulletin

EDITORIAL

Im Juli 1990 erschien in Bremen die als »Kampagnen-Sondernummer« veröffentlichte erste Ausgabe der »Amerika Gegeninformationspresse« (Agipa-Press), einem Medium zur Herstellung von Gegenöffentlichkeit über Nord-, Mittel- und Südamerika. Die Kampagnenzeitung war eine aus heutiger Sicht historisch zu nennende 28-seitige Ausgabe im Zeitungsformat. Aufmacherartikel war der Bericht über die in den USA laufende Kampagne »Freedom Now!« und den Besuch einer Delegation dieser Kampagne in Europa und ihre Veranstaltung in Bremen. »Freedom Now!« hatte sich zur Aufgabe gemacht, die Situation der politischen Gefangenen in den USA an die nationale und internationale Öffentlichkeit zu bringen - von Gefangenen also, die aus den Bewegungen, Organisationen und Kämpfen der indianischen (native american), puertoricanischen und afroamerikanischen Communities sowie aus anti-imperialistischen und anti-militaristischen Bewegungen der weißen Linken und Plowshare-Gruppen radikaler ChristInnen (»Schwerter zu Pflugscharen!«) kommen. Unter diesen Gefangenen befanden und befinden sich einige, die seit der Aufbruchbewegung der 1960er Jahre – also seit Jahrzehnten – in den Gefängnissen sitzen. Leonard Peltier vom American Indian Movement und Ruchell »Cinque« Magee, Mitangeklagter von Angela Davis und Kampfgefährte des im Gefängnis ermordeten Black Panthers George Jackson, sind die bekannteren unter ihnen.
Mit dieser Kampagnenzeitung war der Grundstein gelegt für die ab 1991 erscheinenden Infos der Kampagne gegen die Todesstrafe und für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal, die bald den Titel »Freedom Now!-Informationsbulletin« trugen und mit mindestens einem Info pro Jahr bis zur Ende 1999 erschienen Nummer 13 gekommen sind. Die Nummer 14 blieb aus unterschiedlichsten Gründen immer »in Vorbereitung«. Einer der Gründe war, daß es nicht mehr finanzierbar war, die Infos gratis an 700-800 Adressen zu verschicken.

Neuer Anlauf


Im Verlaufe des Jahres 2002 wurde der Entschluß gefaßt, Ende des Jahres mit dem Info-Bulletin online zu gehen, wenn sich am 9. Dezember die Verhaftung von Mumia Abu-Jamal zum 21. Mal jährt und am 10. Dezember der von der UNO ausgerufene jährlich wiederkehrende »Internationale Tag der Menschenrechte« die Aufmerksamkeit auch auf die Barbarei der Todesstrafe lenkt. Das geschah dann kurz vor Weihnachten 2002 mit einem offiziellen Veröffentlichungstermin, der auf den 1. Januar 2003 festgelegt wurde.
Mit dem online-Info kann jetzt jederzeit der aktuellste Stand der Kampagne gegen die Todesstrafe und der politische und juristische Stand in Mumia Abu-Jamals Fall via Internet abgerufen werden. Jede/r hat so die Möglichkeit, die Texte auszudrucken und vor Ort auch kopiert oder gedruckt zu verteilen.
Wir wünschen uns von allen BenutzerInnen, daß sie dazu eine Spende – eine einmalige oder gern regelmäßige – auf das am Ende des Artikels angegebene Konto überweisen. Stichwort: »Abo-Spende für Bulletin«.
Der Einrichtung des Freedom Now!-Online-Bulletins ging ein anderer Schritt voraus, der für die angestrebte Kontinuität wichtig ist: Träger ist nunmehr das Bremer IVK, das Internationale Verteidigungskomitee, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen:

Das in Bremen gegründete INTERNATIONALE VERTEIDIGUNGSKOMITEE (IVK), das sich auch dafür einsetzen will, eine internationale Juristenkommission zu schaffen, die Mumias Fall untersucht und aus dem Ergebnis Forderungen an die US-Regierung und -Justiz ableitet, ist eines von vielen Beispielen, wie Erfahrungen aus dreizehn Jahren Kampagne gegen die Todesstrafe umgesetzt werden können. Es begreift die angestrebte Perspektive seiner Arbeit als »Organisation der zivilen Selbstverteidigung« innerhalb der sozialen und politischen Bewegungen in dem Sinne, daß außer »Hilfe für Opfer der international geächteten Todesstrafe und Folter« auch »Hilfe für politisch, religiös oder aus rassistischen Motiven Verfolgte, Gefangene und Flüchtlinge, Kriegsopfer, Kriegsgefangene und Zivilgeschädigte aus internationalen, zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Konflikten« geleistet werden muß.
(Aus: Freedom Now!-Flugschrift Okt./Nov. 2002)

Perspektive der Kampagne


Das IVK ist die praktische Antwort auf zwei Fragen, die seit Jahren die Kampagenarbeit begleiten. Erstens: Geht es dieser Kampagne nur um Mumia Abu-Jamals Fall? Und zweitens: Was wird, wenn Mumias Freilassung entdlich durchgesetzt wurde? Wird diese Arbeit dann eingestellt?
Zur ersten Frage: Die Kampagne war nie eine nur für Mumia Abu-Jamal, auch wenn er eine bedeutende Stellung darin einnimmt. Aber er nimmt sie nicht nur ein, weil er auch für seine Gegner ein Symbol des mit den 1960er Jahren aufkeimenden politischen Widerstandes ist und deshalb auf immer im Knast oder auf einem Friedhof verschwinden soll. Er nimmt diese bedeutende Stellung ein, weil er selber von innen - aus dem Todestrakt - gegen die Barbarei der Todesstrafe kämpft. Und nicht nur dagegen, wie seine aktuellen Kolumnen (jeden Samstag in der Tageszeitung junge Welt) und Bücher zeigen, sondern auch gegen Rassismus, Krieg, Globalisierung und jede Form der Unterdrückung. Er selber ist es auch, der immer wieder sagt, daß es nicht nur um ihn, sondern um alle 3.500 (Stand April 2005) zum Tode Verurteilten in den US-Todestrakten gehen muß.
Zur zweiten Frage: Diese Arbeit wird so oder so nicht eingestellt. Sie hat von der Situation der politischen Gefangenen in den USA, in Europa, in der BRD und anderswo und vom Eintreten für Mumia Abu-Jamal und die Abschaffung der Todesstrafe ihren Ausgang genommen, aber längst ist diese Arbeit integraler Bestandteil einer breiten oppositionellen Bewegung gegen Globalisierung, Faschismus, Rassismus und Krieg geworden. Im Rahmen der Errichtung einer Neuen Weltordnung unter Führung der Supermacht USA sind Todesstrafe und Folter nur Teilaspekte einer barbarischen Einteilung der Welt in Arme und Reiche, Gute und Böse. In allen Völkern dieses Planeten gibt es das kollektive Wissen, daß der Neuen Welt(kriegs)ordnung eine soziale und gerechte Weltordnung entgegengesetzt werden muß.
Organisationen wie das IVK wollen mit ihren Aktivitäten und Initiativen da ansetzen, wo es um die Unterstützung und (juristische, politische und soziale) Verteidigung all jener geht, die in diesen sozialen, nationalen und internationalen Konflikten zu Opfern von staatlicher Unterdrückung und von Kriegstreiberei werden.
Das IVK ist dabei, sich den Rahmen eines eingetragenen und gemeinnützigen Vereins zu geben, der diese Zielsetzung in seinen Statuten festlegt. Dazu ist auf dieser Website eine Grundsatzerklärung zu finden. Bitte hier klicken.

Die redaktionelle Arbeit


Das IVK ist eine unabhängie Organisation und keiner Partei oder sonstigen Institutionen verpflichtet. Das IVK ist Träger des Freedom-Now!-Online-Bulletins, die Redaktion ist aber einzig dem Ziel verpflichtet, für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzutreten, und sie arbeitet von daher mit allen Individuen, Gruppen, Organisationen, Netzwerken, Vereinen, Medien und Institutionen zusammen, die ebenfalls für dieses Ziel eintreten oder dafür sorgen, daß Nachrichten darüber verbreitet werden.
Beiträge können per E-Mail oder Briefpost an die Reaktion geschickt werden. Die Autorenschaft sollte kenntlich gemacht werden, zumindest durch ein Kürzel. Die Redaktion spricht Veränderungen grundsätzlich mit den AutorInnen ab.
Die konkreten Erfahrungen werden zeigen, wie gut sich mit dem online-Bulletin arbeiten läßt. Verbesserungsvorschläge ebenso wie Kritik und Lob sind gern gesehen.
Die Redaktion
Nachtrag 2. Mai 2005: Bitte zu den anstehenden Veränderungen auf Freedom-Now! bitte hier klicken!

Spenden unter dem Stichwort: »Abo-Spende für Bulletin« bitte auf folgendes Konto:
Archiv 92/Sonderkonto
SEB-Bank Bremen
Kto.-Nr. 100 873 8701
(BLZ 290 101 11)

 
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