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Kolumne # 846 vom 6.03.2017: Kämpfen lohnt sich

06.03.17 (von maj) In Pennsylvania sitzen Dutzende Gefangene unter Isolationshaftbedingungen in Todeszellen, obwohl gegen sie kein Todesurteil vorliegt

Mumia Abu-Jamal * Link zum Artikel in junge Welt Nr. 55 vom 6. März 2017: Bitte HIER klicken!

Kämpfen lohnt sich
Seit mehr als zehn Jahren hält das »Pennsylvania Department of Corrections« (DOC), die hiesige Gefängnisbehörde, Dutzende Gefangene unter Isolationshaftbedingungen in Todeszellen fest, obwohl gegen sie kein Todesurteil vorliegt. Obwohl die ursprünglichen Todesurteile gegen diese Männer, die in den Todestrakten des Staatsgefängnisses Graterford und dem von Greene County eingesperrt sind, von Staats- oder Bundesgerichten in Berufungsverfahren wieder aufgehoben wurden, mussten die Häftlinge monate- und teilweise jahrelang weiter in Isolationshaft bleiben.

Diese Verfahrensweise behielt das DOC auch noch bei, als zwei der Betroffenen dagegen klagten. Craig Wil­liams (52), inhaftiert im Staatsgefängnis von Greene County in Waynesburg, und Shawn T. Walker (46), inhaftiert im Graterford-Gefängnis in Montgomery County, erhoben jeweils separate Zivilklagen beim zuständigen Bundesgericht, verloren aber in beiden Fällen in erster Instanz. Die Häftlinge wurden nicht anwaltlich vertreten, sondern vertraten sich vor Gericht selbst und hatten die Klageschriften auch selbst verfasst. Gegen die Ablehnung ihrer Klagen legten sie auch wieder mit selbst entworfenen Schriftsätzen beim Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk in Philadelphia Berufung ein – und hatten beide in dieser zweiten Instanz Erfolg!

Denn vor fast einem Monat, am 9. Februar 2017, entschied dieses Gericht, dass die fortgesetzte Isolierung dieser Männer die vom Staat mit dem 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung »rechtlich geschützten Freiheitsinteressen verletzt, indem sie auch nach Aufhebung ihrer Todesurteile weiter den Entbehrungen in der Todeszelle unterworfen« wurden. Williams verbrachte danach sechs weitere Jahre in Isolationshaft, Walker sogar acht. In einer zu den beiden Klagen »Williams gegen Mitarbeiter des DOC« und »Walker gegen Mitarbeiter des DOC« getroffenen Entscheidung kam das Berufungsgericht zu dem Schluss, dass diese Haftbedingungen verfassungswidrig sind.

»Die wissenschaftliche Forschung und die sich weiterentwickelnde Rechtsprechung haben klargemacht, zu welchen Schädigungen die Einzelhaft führt: Das geistige Wohlbefinden und das Selbstwertgefühl werden gefährdet«, schrieb Berufungsrichter Theodore McKee in einer Stellungnahme, der sich Richter Julio M. Fuentes und Richterin Jane Richards Roth anschlossen. »Nur wenige Werte sind nach unserer Ansicht würdiger, von der Verfassung geschützt zu werden, als diese zentralen Facetten der Menschenwürde.«

Zur Verteidigung des DOC führten die Richter an, dass zu dieser Frage bisher keine eindeutige Rechtsprechung vorgelegen habe. Im wesentlichen legte die Gerichtsentscheidung jedoch als erste ihrer Art fest, dass eine Praxis, wie sie die Gefängnisbehörde von Pennsylvania bislang anwendete, »per se verfassungswidrig ist«. Das Interesse an der Klärung dieser Frage sei allein schon durch die Verletzung des Haftstatus auch nur eines Gefangenen begründet. Williams hat sich schon in unserer gemeinsamen Zeit im Todestrakt des Staatsgefängnisses von Greene County als talentierter »Jailhouse lawyer«, als rechtskundiger Gefangener, erwiesen, und er hat offensichtlich nicht aufgehört, als »Knastanwalt« wie ein Löwe für seine und die Rechte anderer Gefangener zu kämpfen.
Übersetzung: Jürgen Heiser

 
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