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Kolumne # 769 vom 14.09.2015 - Kolumne für Mumia von Robert Boyle & Bret Grote: Behandeln!

13.09.15 (von maj) Die beiden Rechtsanwälte Robert Boyle aus New York und Bret Grote vom »Abolitionist Law Center« aus Pittsburgh vertreten Mumia Abu-Jamal in allen Fragen seiner medizinischen Versorgung bzw. Nichtversorgung gegenüber den US-Behörden und Gerichten

Link zum Artikel in junge Welt Nr. 213 vom 14. September 2015: Bitte HIER klicken!

Behandeln
Von Robert Boyle und Bret Grote
Mumia Abu-Jamal leidet an chronischer Hepatitis C, einer schweren Viusinfektion seiner Leber. In den letzten Monaten durchgeführte medizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass Abu-Jamals Leber vermutlich eine »signifikante Fibrose« (Vernarbung durch krankhafte Vermehrung des Bindegewebes) und eine sich verschlechternde Funktion aufweist. Diese Erkrankung hat sich auch auf andere Weise manifestiert. So leidet er an einem dauerhaften schmerzvollen Hautekzem, das sich fast über seinen ganzen Körper ausgebreitet hat.
Unser beratender Arzt, der Abu-Jamal im Gefängnis besucht hat, kam zu dem Schluss, dass es wahrscheinlich ein »nekrolytisches akrales Erythem« ist, eine Hauterkrankung, die meist von einer unbehandelten Hepatitis-C-Infektion ausgeht. Bei Abu-Jamal ist eine »chronische Blutarmut« diagnostiziert worden, eine weitere häufige Folge der Hepatitis C. Unser Mandant wies am 30. März 2015 Symptome eines plötzlich auftretenden Altersdiabetes auf, eine Komplikation, die einen diabetischen Schock verursachte. Gegenwärtig verliert er erneut an Gewicht.
Abu-Jamals Hepatitis C wäre behandelbar – und die schmerzhaften und gefährlichen Folgen könnten gelindert werden –, wenn das Pennsylvania Department of Corrections (DOC) umgehend dafür sorgen würde, dass ihm das sofort wirkende antivirale Medikament, das heute Standard für die Behandlung von Hepatitis-C-Infektionen ist, verabreicht wird.
Nach Angaben der Amerikanischen Vereinigung für das Studium der Lebererkrankungen (AASLD) führt diese Behandlung der Hepatitis C »zu einer anhaltenden virologischen Reaktion (SVR), die gleichbedeutend mit virologischer Heilung ist«. Das AASLD-Protokoll wurde von der US-Gefängnisbehörde übernommen. Nach den Richtlinien dieses Protokolls müsste Abu-Jamal unverzüglich behandelt werden.
Die Gefängnisbehörde DOC hat seit 2012 von Abu-Jamals Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus gewusst, ließ aber bis heute keine umfassende diagnostische Abklärung vornehmen. Seine Hauterkrankung, die sich mit Unterbrechungen über Jahre entwickelte, verschlimmerte sich und wurde seit August 2014 chronisch. Sein körperlicher Zustand hatte sich in einem Maße verschlechtert, dass er im Mai 2015 in ein Krankenhaus verlegt werden musste. In den acht Tagen seines Klinikaufenthaltes wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, die es ermöglichten, einige Ursachen auszuschließen, darunter mehrere Formen von Krebs. Diese Untersuchungen ließen die Ärzte zu dem Schluss kommen, dass die Symptome wahrscheinlich auf Hepatitis C zurückzuführen sind.
Nach Abu-Jamals Entlassung aus der Klinik im Juni 2015 forderten seine Anwälte die Durchführung einer umfassenden diagnostischen Abklärung seiner Hepatitis C und die Aufnahme der Heilbehandlung. Es dauerte jedoch noch mehrere Wochen, bis die dafür notwendigen Bluttests vorgenommen wurden.
Im Ergebnis zeigte sich, dass unser Mandant tatsächlich an einer chronischen Hepatitis-C-Infektion leidet. Ungeachtet dieser Feststellung und des fortdauernden Leidens sowie der sich verschlechternden Gesundheit Abu-Jamals werden ihm jedoch keine antiviralen Medikamente verabreicht.
Wie unser beratender Facharzt schloss, wird »die Unterlassung, Abu-Jamals Hepatitis C zu behandeln, seiner Gesundheit weiteren schweren Schaden zufügen, und er wird dem wachsenden Risiko ausgesetzt, (...) eine Verschlimmerung des Diabetes und letztendlich den Tod zu erleiden«.
Beim US-Bundesgericht wurde deshalb ein Antrag auf einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der medizinischen Behandlung eingereicht. Auf Anraten unseres medizinischen Experten sollte mit dieser Behandlung jedoch »unverzüglich« begonnen werden. Angesichts der überwältigenden und unbestreitbaren Beweise dafür, dass Abu-Jamal akut an einer Infektion erkrankt ist, darf die Behandlung nicht von einer Gerichtsentscheidung abhängig gemacht werden. Sie muss jetzt beginnen.
Übersetzung: Jürgen Heiser

 
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