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Chelsea Manning: Klage gegen Pentagon-Chef

27.09.14 (von ivk-jw) Militärgefängnis und Armeeführung verweigern Chelsea Manning notwendige medizinische Behandlung

junge Welt Nr. 225 – 27/28. September 2014 / Von Jürgen Heiser

Whistleblowerin Chelsea Manning hat Klage gegen US-Verteidigungsminister Chuck Hagel eingereicht. Im August 2013 war Manning von einem US-Militärgericht wegen Spionage und Enthüllungen von US-Kriegsverbrechen in Afghanistan und Irak zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ziel der Klage vor dem Bundesgericht des District of Columbia ist die Durchsetzung einer medizinischen Behandlung wegen diagnostizierter Geschlechtsdysphorie (Geschlechtsidentitätsstörung). Die Verteidigung wirft Hagel und weiteren Verantwortlichen der Armeeführung vor, Mannings Verfassungsrechte unmittelbar zu verletzen, indem ihr eine notwendige medizinische Behandlung verweigert wird.
Chase Strangio, Jurist des »Gay Lesbian Bisexual and Transgender Projects« der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) und Koverteidiger in Mannings Fall, erklärte dazu in einer Pressemitteilung, die wiederholte Mißachtung lange bekannter ärztlicher Atteste stelle »eine grausame und ungewöhnliche Behandlung dar«. Nachdem die Verteidigung ein Jahr lang mit den zuständigen Stellen verhandelt hatte und nichts geschehen war, hatte Anwalt Strangio für den Beginn der Behandlung von Mannings Geschlechtsidentitätsstörung eine Frist bis zum 4. September 2014 gesetzt. Andernfalls werde Klage eingereicht, wie jetzt am Dienstag geschehen.
Chelsea Manning hatte nach ihrem Gerichtsprozeß noch unter ihrem früheren Namen Bradley Manning erklärt, sie leide unter Geschlechtsdysphorie, fühle sich als Frau und wolle anläßlich der Zäsur ihrer Verurteilung ihr Leben durch eine Geschlechtsumwandlung wieder ins Lot bringen. Im März 2014 hatte Manning einen entsprechenden Antrag an ein US-Zivilgericht gestellt, das daraufhin die neue Geschlechtsidentität samt neuem Namen amtlich bestätigte. Das stärkt die Position der Verteidigung bei den bereits seit Monaten laufenden Verhandlungen mit der Leitung des Militärgefängnisses von Fort Leavenworth, Kansas, und der Armeeführung (jW berichtete).
Für Zivilgefangene sind staatlich finanzierte Hormonbehandlungen längst üblich, die Armeeführung hingegen lehnt sie für Insassen von Militärgefängnissen mit dem Argument ab, »transsexuelle Personen« seien grundsätzlich vom Militärdienst ausgeschlossen. Da sich Manning aber als in erster Instanz verurteilte ehemalige Soldatin, die bei Urteilsverkündung unehrenhaft aus der Armee entlassen wurde, in einem US-Militärgefängnis befindet, steht dieser Ablehnungsgrund nach Einschätzung der Verteidiger auf wackligen Füßen.
Geschlechtsdysphorie könne ohne Behandlung zu »schweren psychischen Belastungen, Angstzuständen und Selbstmordgefährdung« führen, so die ACLU. Aus diesem Grund haben gemeinnützige Organisationen von Medizinern wie die »National Commission on Correctional Health Care« und die »American Psychological Association« Grundsatzerklärungen verfaßt, in denen sie die Behandlung der Geschlechtsdysphorie bei Gefangenen dringend befürworten. Die Bundesgefängnisbehörde und entsprechende Behörden auf Ebene der US-Bundesstaaten setzen diese Empfehlungen bereits seit längerem um.

 
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