Neuer Name, neue Runde
24.03.14 (von ivk-jw) USA: Whistleblowerin Chelsea Manning kämpft um Identität und Freiheit
Aus junge Welt Nr. 70 – 24. März 2014 / Von Jürgen Heiser
Vor sieben Monaten wurde Chelsea (früher Bradley) Manning vor einem US-Militärgericht in Fort Meade, Maryland, wegen Enthüllungen von US-Kriegsverbrechen in Afghanistan und Irak zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt. Manning hat in der vergangenen Woche offiziell beantragt, als Frau anerkannt zu werden und den Namen Chelsea tragen zu dürfen. Am 24. April wird ein Zivilgericht des Bezirks Leavenworth über diesen Antrag verhandeln. Das teilte am vergangenen Mittwoch das Unterstützernetzwerk mit, das gleichzeitig bekanntgab, seinen eigenen Namen in »Chelsea Manning Support Network« umgewandelt zu haben.
Mit der angestrebten formalen Bestätigung der neuen Geschlechtsidentität durch das Zivilgericht will Manning einen Antrag an die Leitung des Militärgefängnisses von Fort Leavenworth untermauern, einer Behandlung zur hormonellen Geschlechtsumwandlung zuzustimmen. Manning kann sich dabei der Unterstützung der in den USA sehr aktiven Bewegung der Lesben, Schwulen und Transsexuellen sicher sein. Auch Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) lassen keinen Zweifel daran, daß sie Manning bei der rechtlichen Durchsetzung einer Hormonbehandlung beistehen werden. Es gehe dabei um ein Rechtsgut, das für Zivilgefangene schon Realität sei, von der Armeeführung hingegen für Insassen von Militärgefängnissen mit dem schwachen Argument abgelehnt werde, »transsexuelle Personen« seien grundsätzlich vom Militärdienst ausgeschlossen. Das »Support Network« gibt sich auf seiner Website dennoch optimistisch. Es gebe bereits mehrere Präzedenzfälle, in denen US-Bundesgerichte Hormonbehandlungen zugelassen hätten. Mit »angemessener Unterstützung durch die Öffentlichkeit und juristischem Druck werden auch Gerichte und Gefängnisverwaltungen des Militärs dem folgen müssen«, so das Netzwerk.
Daneben bereitet sich Manning auf das Berufungsverfahren vor der nächsthöheren Instanz der US-Militärjustiz vor. Als Nachrichtenanalyst der US-Armee hatte sie Dokumente über Kriegsverbrechen der Enthüllungsplattform Wikileaks zugänglich gemacht. Ihr zur Seite stehen nun die erfahrene Bürgerrechtsanwältin Nancy Hollander und ihr Kollege Vincent Ward. Sie erklärten dazu in der vergangenen Woche, sie fühlten sich »geehrt, daß Chelsea Manning uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Berufungsverfahren beauftragt hat«. Hollander kündigte an, »mit vollem Einsatz jedes Blatt der Verfahrensakten umzudrehen und alle wesentlichen Aspekte herauszuarbeiten«. Vor allem werde man nicht zulassen, daß »Angstmache oder Einschüchterung die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Rechte der Mandantin behindern«.
In einem auf der Website ihres Unterstützernetzwerks veröffentlichen Brief zeigte sich Manning hocherfreut über einen Besuch der beiden Juristen im Februar im Militärgefängnis von Fort Leavenworth. Hollander und Ward seien »die perfekte Besetzung« für die Aufgabe, sie vor den Militär- und Bundesgerichten und dem Obersten Gerichtshof der USA zu vertreten. Hollanders Spezialgebiet sind Strafverfahren im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit. Die Anwältin vertritt auch zwei Gefangene des US-Militärlagers Guantanamo Bay. Ihr Sozius Ward ist bereits als Verteidiger in Militärgerichtsverfahren aufgetreten und hat Klagen gegen den britischen Ölmulti BP wegen der Ölpest im Golf von Mexiko geführt.
Vor Einreichung des Berufungsantrages wartet Manning nach eigener Aussage noch auf eine Entscheidung von Generalmajor Jeffrey Buchanan, der als Oberbefehlshaber des Militärbezirks Washington D.C über ein von Prozeßanwalt David Coombs vor einem halben Jahr eingereichtes Gnadengesuch zu befinden hat. Sollte dieses Gesuch abgelehnt werden, werde spätestens im kommenden Jahr über den Berufungsantrag verhandelt, teilte Manning mit.
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